Kann auch eine Ausländerin oder ein Ausländer einen Bildungskredit bekommen?
In der Regel ist eine Bewilligung eines Bildungskredits möglich, zum Beispiel als
- Ehegatte/in oder Lebenspartner/in (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) einer/eines Deutschen; eines Unionsbürgers mit Daueraufenthaltsrecht
- Kind einer/eines Deutschen; Unionsbürger mit Daueraufenthaltsrecht
- Ausländer im Besitz einer Niederlassungserlaubnis
- EU-Bürger und Bürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz mit einem rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens fünf Jahren in Deutschland