Was ist der förderfähige Zeitraum?

Das ist der Zeitraum, in dem der/die Auszubildende die Voraussetzungen für die Bewilligung des Bildungskredites erfüllt.

Beispiele:

  • Er/ sie befindet sich als Schüler/in in den letzten 24 Monaten der Ausbildung. Hierbei ist zu beachten, dass die Ausbildung einschließlich Berufspraktikum  bzw. Anerkennungsjahr (z. B. bei Erzieher/innen, Medizinischer Bademeister/ Masseur) Bestandteil der Ausbildung ist.
  • Er/ sie hat als Studierende/r in Bachelorstudiengängen die Vorprüfung bestanden oder wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, die üblichen Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht und nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studiert. Über das 12. Hochschulsemester hinaus ist eine Förderung möglich, wenn der/ die  Studierende nachweist, dass er/sie zur Abschlussprüfung  zugelassen ist und das Studium innerhalb von 24 Monaten beenden kann.
  • Er/ sie verfügt als Studierende/r in postgradualen Studiengängen (Master-, Aufbau- Zusatz-, Ergänzungsstudiengängen) über ein abgeschlossenes Hochschulstudium.
  • Er/ sie schließt als Studierende/r in Studiengängen mit dem Staatsexamen "Diplom" oder "Magister" ab, er/ sie hat die Zwischenprüfung, das Vordiplom oder das Physikum bestanden oder, wenn eine Zwischenprüfung oder das Vordiplom nicht vorgesehen ist, die Leistungen der ersten beiden Studienjahre vollständig erbracht und nicht über das 12. Hochschulsemester hinaus studiert. Über das 12. Hochschulsemester hinaus ist eine Förderung möglich, wenn der/ die Studierende nachweist, dass er/ sie zur Abschlussprüfung zugelassen ist und das Studium innerhalb von 24 Monaten beenden kann.

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