Rückzahlung des Bildungskredits

Vergabe von Bildungskrediten

Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der Fälligkeit der ersten Auszahlung. Die monatliche Rückzahlungsrate beläuft sich, unabhängig von Ihrem Einkommen, auf 120 EUR.

Die KfW sendet Ihnen jeweils zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres einen Kontoauszug zu.

Die Rückzahlung ist an die KfW zu leisten. Zu diesem Zweck erteilen Sie der KfW bereits bei Vertragsabschluss eine Einzugsermächtigung. Bitte beachten Sie, dass der Einzug der ausgezahlten Darlehensbeträge grundsätzlich von dem Konto erfolgt, auf das der Bildungskredit ausgezahlt wurde. Denken Sie bitte an Ihre Mitteilungspflicht, wenn sich Änderungen (Anschrift, Bankverbindung etc.) ergeben.

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit vor dem Rückzahlungsbeginn Rückzahlungen in beliebiger Höhe an die KfW zu leisten. Ihnen entstehen hieraus keine Mehrkosten. Bei Fragen zur vorzeitigigen Tilgung Ihres Bildungskredites wenden Sie sich bitte an die KfW in Bonn.

Ihre/n KfW-Ansprechparterin bzw. -partner erreichen Sie über diesen Link,

Postanschrift der KfW

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Stand 01.02.2024