Allgemeine Informationen

Mitteilungspflichten

Nach der Einlösung der Bundesgarantie fordert das BVA von Ihnen den an die KfW gezahlten Garantiebetrag zurück. Im Rahmen der Rückzahlung sind Sie verpflichtet, dem BVA jeden Wechsel Ihres Wohnsitzes und / oder jede Namensänderung sofort mitzuteilen.

Sie können diese Mitteilung formlos per Post oder per Fax senden. Formlos bedeutet, dass hierfür kein Formvordruck benutzt werden muss.

Haben Sie es versäumt, das BVA über diese wichtigen Änderungen zu unterrichten, und muss deshalb Ihre Anschrift oder Ihr neuer Name ermittelt werden, fallen Ermittlungskosten in Höhe von mindestens 30,00 EUR an. Diese werden mit einem Kostenbescheid erhoben.

Unter Umständen können höhere Ermittlungskosten entstehen, wenn weitere Anschriftenermittlungen durchgeführt werden müssen. Ist etwa der Versand des Bescheides an die neu ermittelte Adresse durch die Post nicht zustellbar, weil sich die Anschrift zwischenzeitlich wieder geändert hat, kann dies weitere Anschriftenermittlungen und neue Kosten nach sich ziehen.

Ratenzahlung mit dem SEPA-Verfahren

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Stand 14.03.2018