Wie berechne ich meine Widerspruchsfrist?
Sie können binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheids bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch erheben.
Die Widerspruchsfrist berechnet sich wie folgt:
Beispiel | ||
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Übergabe zur Post: | Freitag, 06.07.2018 | Der Bescheid gilt am 3. Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. |
Bekanntgabe FRB: | Montag, 09.07.2018 | Diese Berechnung ist unabhängig davon, auf welchen Wochentag die Bekanntgabe fällt. Bekanntgabetag kann auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein. |
Fristbeginn: | Dienstag, 10.07.2018 | Fristbeginn ist am Tag nach der Bekanntgabe. |
Fristende: | Donnerstag, 09.08.2018 | Die Frist endet grundsätzlich einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids. Ausnahme: Fristende am Samstag, Sonntag. Für Feiertage gelten besondere Regelungen. |
Endet die errechnete Monatsfrist auf einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen (bundeseinheitlichen) Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den darauf folgenden Werktag.
Bei regionalen Feiertagen verschiebt sich das Fristende nur, wenn in dem Bundesland, in dem sich der Hauptsitz der Behörde befindet, ein regionaler Feiertag ist.
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Stand 01.08.2018