Privatinsolvenz

Stefanie Grewel / gettyimages

Wenn Sie sich gezwungen sehen, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen, beachten Sie bitte Folgendes:

Sie sind verpflichtet, unsere Forderung in einem Insolvenzverfahren anzugeben, so dass wir in die Gläubigerliste aufgenommen werden.

Wenn Sie  Ihre Bildungskreditzahlung zum Zeitpunkt der Insolvenzbemühungen noch an die KfW leisten müssen, wird diese nach Kenntnis die Bundesgarantie einlösen. Damit geht die Forderung auf das Bundesverwaltungsamt über. Als Gläubiger für Ihren Bildungskredit wird also das Bundesverwaltungsamt auftreten, nicht die KfW.

Bitte informieren Sie daher nicht nur die KfW, sondern auch das Bundesverwaltungsamt, BF 4, Bildungskredit-Rückforderung über die geplante Insolvenz.

Falls Sie neben dem Bildungskredit auch noch ein unverzinsliches Staatsdarlehen nach dem BAföG und / oder ein verzinsliches Bankdarlehen nach dem BAföG § 18c BAföG erhalten haben, müssen Sie auch den Bereich BAföG beim Bundesverwaltungsamt und / oder die KfW-Bankengruppe beteiligen. Die Forderungen werden getrennt behandelt.

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Stand 14.03.2018