Rückforderungsbescheid des BVA

Was bedeutet der Erhalt des Rückforderungsbescheides für mich?

Die Bundesgarantie

Wenn Sie für Ihren Bildungskredit einen Rückforderungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes erhalten haben, hat die KfW die sogenannte Bundesgarantie eingelöst.
Das bedeutet, dass die offene Forderung aus Ihrem Bildungskredit zunächst durch den Bund an die KfW zurückgezahlt wurde.
Der gesamte Rückforderungsanspruch (ausgezahlter Bildungskredit zzgl. aufgelaufener Zinsen und Kosten) ist damit auf das BVA übergegangen. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch das BVA und nicht mehr die KfW für die Rückforderung des Bildungskredits zuständig.

Der Rückforderungsbescheid

Rückforderungsbescheid Seite 1

Auf Seite 1 des Bescheides erklären wir Ihnen die Bundesgarantie und die Konsequenzen, die sich aus der Abgabe der Kreditrückforderung an das Bundesverwaltungsamt ergeben.

 

Rückforderungsbescheid Seite 2

 Auf Seite 2 des Bescheides wird der Garantiebetrag aufgeführt, den der Bund an die KfW gezahlt hat. Der Garantiebetrag beinhaltet den Kreditbetrag, sowie ggf. aufgelaufene Kosten und Zinsen.
Den dort genannten Betrag müssen Sie nun an das BVA zurückzahlen.

Nicht abgebildet: Seite 3 enthält die Erläuterung zu Ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf die Kreditrückforderung durch das BVA. Zudem erhalten Sie Hinweise, wie Sie eine Stundung beantragen können, falls Ihnen die Zahlung des Garantiebetrages in einer Summe nicht möglich ist. Auf die Erhebung von Rückstandszinsen bei Zahlungsverzug weisen wir ebenfalls ausdrücklich hin.

 
Dem Rückforderungsbescheid ist noch ein Fomular für den Stundungsantrag begefügt. Erläuterungen zum Stundungsantrag finden Sie im Bereich "Rückzahlungsschwierigkeiten".

 

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Stand 14.03.2018