Stundungsantrag

Was muss ich bei meinem Stundungsantrag beachten?

Die Stundung kann formlos, schriftlich (auf dem Postweg oder per Fax) beantragt werden. Zur vereinfachung und Beschleunigung des Stundungsverfahrens verwenden Sie bitte das Formular "Stundungsantrag".

Bei der Beantragung einer Stungung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Vordruck "Stundungsantrag" vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
  • Gehalts- oder Einkommensbescheinigungen der letzten drei Monate,
  • Aufstellung über Vermögen (Grundvermögen, Bank-, Spar-, Bausparguthaben, Wertpapiere, usw.., soweit vorhanden) mit entsprechenden Belegen,
  • Aufstellung über alle laufenden Ausgaben (Miete, Strom, Versicherungen, Kredite mit Angabe der Laufzeiten, usw.) mit entsprechenden Belegen
  • Ratenzahlungsvorschlag.
Bildungskredit Rückforderung
PostanschriftBundesverwaltungsamt
BF 4, Rückforderung
50728 Köln
E-Mail-Adressebildungskredit-rueckforderung@bva.bund.de
DE-Mail-Konto*poststelle@bva-bund.de-mail.de
Faxnummer+49 (0) 22899358-50314

* Bitte beachten Sie, dass Sie eine Nachricht an das DE-Mail-Konto nur senden können, wenn Sie auch selbst über ein DE-Mail-Konto verfügen.

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Stand 14.03.2018