Rückzahlungsschwierigkeiten

Die KfW hat Ihre Kreditrückforderung an das Bundesverwaltungsamt abgegeben.

Fällige Beträge sind grundsätzlich in einer Summe umgehend zu zahlen. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, können wir auf Ihren Antrag hin ggf. eine Stundung vereinbaren. Die Voraussetzungen für eine Stundung und Hinweise zur Antragstellung haben wir für Sie zusammengefasst:

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Entscheidung

Wenn Sie den Garantiebetrag nicht in einer Summe aufbringen können...

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Stand 14.03.2018