Hinweise zum Datenschutz

Datenschutzerklärung Dienstunfallfürsorge
(Informationen zum Datenschutz entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Fachbereich Dienstunfallfürsorge im Bundesverwaltungsamt (BVA))

Datenschutzhinweise zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Dienstunfallfürsorgestelle im Bundesverwaltungsamt (BVA)

1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Dienstunfallfürsorgestelle des BVA verarbeitet äußerst schützenswerte "besondere Kategorien personenbezogener Daten" i. S. d. Artikel 9 DSGVO zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben der Dienstunfallfürsorge nach Abschnitt V  des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) mit Ausnahme der §§ 36 bis 43 des BeamtVG in Verbindung mit den jeweiligen Aufgabenübertragungserlassen bzw. Dienstleistungs- und Verwaltungsvereinbarungen.

"Verarbeiten" umfasst das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung, das Löschen und die Vernichtung von Daten.

2. Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Es handelt sich um personenbezogene Daten der verunfallten Person, wie Name, Personalnummer, Anschriften (betroffene Person und Bevollmächtigte), Geburtsdatum, Zahlungsdaten sowie Daten aus den eingereichten Unterlagen, so auch Gesundheitsdaten.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Folgende Empfänger oder Kategorien von Empfängern erhalten personenbezogene Daten der Beamtin/des Beamten: 

  • zuständige Besoldungsstelle,
  • zuständige Beihilfestelle,
  • Zeiterfassungsstelle des BVA,
  • zuständige Stelle für die Geltendmachung der übergeleiteten Schadenersatzansprüche des Bundes,
  • zuständige Personalreferate,
  • das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw. das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) als Fachaufsicht,
  • bei Eintritt in den Ruhestand die für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständige Stelle,
  • Personalrat und Arbeitsschutz (betrifft nur Beamtinnen/Beamte des BVA),
  • Bundeskasse Trier,
  • Ärzte,
  • medizinische Sachverständige bei Einholung von Gutachten,
  • Rechtsanwälte.

4. Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten in der beamtenrechtlichen Dienstunfallfürsorge haben Sie gemäß §§ 45 Abs. 1, Abs. 3 und 62 Abs. 2a BeamtVG u.a. Ihre personenbezogenen Daten anzugeben.

5. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Dienstunfallfürsorgestelle im BVA so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Die Dienstunfallakte ist eine Teilakte der Personalakte. Die Unfallfürsorgeleistungen gehören hingegen zu den Versorgungsbezügen.

Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach § 113 Bundesbeamtengesetz (BBG).

Personalakten sind nach ihrem Abschluss 5 Jahre aufzubewahren. Versorgungsakten sind zehn Jahre nach Ablauf des Jahres aufzubewahren, in dem die letzte Versorgungszahlung geleistet worden ist. Abweichend davon beträgt die Aufbewahrungsdauer 30 Jahre, wenn ein Wiederaufleben eines Versorgungsanspruchs möglich ist. 

Die elektronisch gespeicherten Daten werden analog dieser Regelung aufbewahrt.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Akten bzw. Daten ausgesondert und unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.

6. Rechte aus dem Datenschutz

Bei der Bearbeitung von Dienstunfallangelegenheiten stellt ein "Verantwortlicher" (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) den Datenschutz sicher. Dieser ist im BVA wie folgt zu erreichen:

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
E-Mail: dienstunfallfuersorge@bva.bund.de

Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 ff. DSGVO

Der Datenschutzbeauftragte des Bundesverwaltungsamtes
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
E-Mail: datenschutzbeauftragter@bva.bund.de

Jede betroffene Person hat auf Antrag verschiedene Rechte bezogen auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten:

  • Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO),
  • Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten (Artikel 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO),
  • Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

Bitte beachten Sie, dass insbesondere das Recht auf Löschung, das Einschränkungsrecht sowie das Widerspruchsrecht an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind.

7. Beschwerderecht für die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde

Wer annimmt, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner persönlichen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Für den Bereich des Bundes ist Aufsichtsbehörde nach Art. 51 ff. und 77 DSGVO:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn

Telefon: 0228 997799 0
Telefax: 0228 997799 5550

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

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Stand 31.10.2024