Beihilfestelle Düsseldorf B II 5

(Versorgungsempfänger)

Zuständig für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit der Personenkennziffer (PK) 060257 bis 170543 und Versorgungsbezüge zahlende Stelle in Düsseldorf.

Für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit ständigem Wohnsitz im Ausland hat sich die Zuständigkeit seit November 2019 geändert. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis am Ende der Seite!

Senden Sie bitte Ihre Beihilfeunterlagen an das

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Düsseldorf (Versorgungsempfänger)
Referat B II 5
Postfach 301054
40410 Düsseldorf

Servicezeiten:

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Telefon: 022899 358 63-2596

Fax: 022899 358 63-2604

E-Mail oder De-Mail

Ihre Beihilfeanträge stellen Sie bitte ausschließlich schriftlich oder mit der Beihilfe-App.

Hinweis:

Für die Zuordnung der Personenkennziffer als Ihre persönliche Beihilfenummer zu einem bestimmten PK-Bereich ist zunächst Ihr Geburtstag (die ersten beiden Ziffern) maßgeblich. Erst bei Überschneidungen erfolgt eine weitere Unterscheidung nach Geburtsmonat (dritte und vierte Ziffer) und dann nach Geburtsjahr (fünfte und sechste Ziffer).

Versorgungsempfänger mit ständigem Wohnsitz im Ausland senden Ihre Beihilfeanträge bitte an die Beihilfestelle Bonn Ausland.

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