Beihilfestelle Stuttgart

(Versorgungsempfänger)

Zuständig für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit folgenden Personenkennziffern (PK):

  • 020426 bis 311299 und Versorgungsbezüge zahlende Stelle in Stuttgart

Für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit ständigem Wohnsitz im Ausland hat sich die Zuständigkeit seit September 2024 geändert. Bitte beachten Sie hierzu den Hinweis am Ende der Seite!

Senden Sie bitte Ihre Beihilfeunterlagen an das

Bundesverwaltungsamt
Dienstleistungszentrum
Beihilfestelle Stuttgart
Referate B I 1 und B I 5
Postfach 10 52 61
70045 Stuttgart

Servicezeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 – 11:30 Uhr

Telefon: 022899 358 66-2888

Fax: 022899 358 66-3335

E-Mail oder De-Mail

Ihre Beihilfeanträge stellen Sie bitte ausschließlich schriftlich oder mit der Beihilfe-App.

Hinweis:

Für die Zuordnung der Personenkennziffer als Ihre persönliche Beihilfenummer zu einem bestimmten PK-Bereich ist zunächst Ihr Geburtstag (die ersten beiden Ziffern) maßgeblich. Erst bei Überschneidungen erfolgt eine weitere Unterscheidung nach Geburtsmonat (dritte und vierte Ziffer) und dann nach Geburtsjahr (fünfte und sechste Ziffer).

Versorgungsempfänger mit ständigem Wohnsitz im Ausland senden Ihre Beihilfeanträge bitte an die Beihilfestelle Düsseldorf Ausland B II 5

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