Wieviel Beihilfe erhalte ich?

§ 47 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Wie viel Beihilfe erhalte ich?


Der Bemessungssatz, also der Erstattungsanteil am beihilfefähigen Rechnungsbetrag, beträgt für Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen 70 %.


Mein Beitragsaufwand für meine private Krankenversicherung ist sehr hoch, gibt es die Möglichkeit, mehr Beihilfe für meine Aufwendungen zu erhalten?

 Ja, in manchen Fällen ist eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für höchstens drei Jahre um höchstens 10 Prozentpunkte (zum Beispiel für die beihilfeberechtigte Person von 70 % auf 80 %) möglich. 

Voraussetzungen dafür sind:

  • Sie müssen Versorgungsempfängerin, Versorgungsempfänger sein
  • Sie dürfen lediglich geringe Gesamteinkünfte haben
  • Ihre Beiträge für Ihre beihilfekonforme private Krankenversicherung müssen 15 % Ihrer Gesamteinkünfte übersteigen

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Erhöhung Ihres Bemessungssatzes bei Ihrer Beihilfestelle formlos und fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Einen Nachweis Ihres Monatseinkommens der zurückliegenden 12 Monate (Versorgungsbezüge, Sonderzahlungen, Renten, Kapitalerträgen, sonstige laufende Einnahmen)
  • Einen Nachweis des Monatseinkommens der bei Ihnen berücksichtigungsfähigen Personen
  • Einen Nachweis über Ihre Beiträge für Ihre private Krankenversicherung

 

 

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