Häufig gestellte Fragen
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Häufig gestellte Fragen
- Was muss ich bei erstmaliger Antragstellung nach Eintritt in den Ruhestand beachten?
- Kann ich meinen Beihilfeantrag per E-Mail einreichen?
- Wie werden meine Daten entsprechend der Datenschutzgrundverordnung im Fachbereich Beihilfe verarbeitet?
- Wann erhalte ich als beihilfeberechtigte Person den erhöhten Bemessungssatz von 70%?
- Bis wann muss ich meine Belege bei der Beihilfestelle eingereicht haben?
- Muss ich mit meinem Beihilfeantrag Originalbelege einreichen?
- Gibt es einen Mindestbetrag für die Antragstellung?
- Welche Auswirkungen hat es, wenn mir ein Arzneimittel verordnet wird, für das es einen Festbetrag gibt?
- Wie hoch dürfen die jährlichen Einkünfte meiner Ehegattin/Lebenspartnerin / meines Ehegatten/Lebenspartners sein, damit sie/er als berücksichtigungsfähige Person einen Beihilfeanspruch hat?
- In welcher Höhe sind Material- und Laborkosten für Zahnersatz beihilfefähig?
- Muss ein Heil- und Kostenplan bei einer kieferorthopädischen Behandlung vorab eingereicht werden?
- Wie kann ich eine Psychotherapie beantragen?
- Was ist bei Rezepten insbesondere zu beachten?
- Sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwendungen beihilfefähig?
Häufig gestellte Fragen
- Wie kann ich zu einer schnelleren Bearbeitung beitragen?
- Was sind Lifestyle-Arzneimittel?
- Sind die Kosten für meine Sehhilfe beihilfefähig?
- Was muss ich tun, um eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen?
- Zu welchen Leistungen kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?
- Welche Besonderheiten sind bei einem Beamten auf Widerruf (Beamtenanwärter) zu beachten?
- Kann ich für mein Kind, das nicht mehr im Familienzuschlag berücksichtigt wird, weiter Beihilfe erhalten?
- Inwieweit können Fahrtkosten geltend gemacht werden?
- Werden Portokosten für den Versand Ihrer Unterlagen erstattet?
- Wo mache ich Aufwendungen bzgl. eines Dienstunfalls geltend?