Neues Antragsformular Psychotherapie

Für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit ambulanter Psychotherapien nutzen Sie bitte ab sofort den neuen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Psychotherapie.

Vor Beginn der Behandlung eines psychoanalytisch begründeten Verfahrens (analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), einer Verhaltenstherapie oder einer Systemischen Therapie für Erwachsene hat die Beihilfestelle auf Grundlage eines Gutachtens die Notwendigkeit anzuerkennen.

Zum neuen Formularsatz Psychotherapie gehören:

  • Antragsformular (Seite 1)
  • Schweigepflichtentbindung (Seite 2)
  • Angaben der Therapeutin oder des Therapeuten (Seiten 3 bis 5)
  • Bericht der Therapeutin oder des Therapeuten (Seiten 6 bis 8) und ggf. Konsiliarbericht (Seite 9) zur Übersendung in einem verschlossenen Umschlag bzw. verschlossene Umschläge (Beschriftungshilfe zum Ausschneiden Seite 10), gekennzeichnet als vertrauliche Arztsache

Sie helfen bei einer schnelleren Bearbeitung, wenn alle Unterlagen - einschließlich des verschlossenen und gekennzeichneten Umschlages - gemeinsam bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Fragen Sie die behandelnde Therapeutin oder den behandelnden Therapeuten, ob diese den Bericht im verschlossenen Umschlag zusammen mit Ihrem Antrag übersenden.

Eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen oder eine Akutbehandlung muss nicht vorab durch die Beihilfestelle genehmigt werden. Für diese ist das neue Antragsformular nicht zu verwenden. Die Aufwendungen dafür können direkt mit Beihilfeantrag geltend gemacht werden.

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Stand 03.11.2021