E-Rezept in der Beihilfe
Die Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt informieren über die Voraussetzungen für die Nutzung des elektronischen Arzneimittelrezeptes (E-Rezept) für beihilfeberechtigte Personen.
Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.