Erhöhung der Einkommensgrenze für Angehörige und neue Anlage „Ehegatte/in / Lebenspartner/in"
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch Vorlage einer Kopie des Steuerbescheides nachzuweisen. Alternativ ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. Wird keine Einkommensteuererklärung abgegeben, ist eine gesonderte Erklärung zu den Einkünften vorzulegen. Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 Einkommenssteuergesetz mit bereits erfolgtem Steuerabzug durch die auszahlenden Stelle sind gesondert nachzuweisen.
Für im Jahr 2021 gestellte Beihilfeanträge mit Aufwendungen von Ehegattinnen und Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern ist der Einkommensteuerbescheid 2019 maßgeblich.
Bitte reichen Sie den Steuerbescheid zusammen mit der neuen Anlage „Ehegatte/in / Lebenspartner/in“ ein.
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Stand 12.01.2021