Leistungsbeträge für Pflegeleistungen ab 01.01.2025

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber eine dynamische Anpassung von allen Leistungsbeträgen der Pflegeversicherung ab 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent beschlossen.

Für die Beihilfe gelten die jeweiligen Pflege-Leistungsbeträge entsprechend, da die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) auf die Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) verweist.

Die ab dem Jahr 2025 gültigen Beträge wurden vom Bundesministerium für Gesundheit vorab veröffentlicht.

Das Bundesverwaltungsamt hat diese für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst:

Wiederkehrende Zahlung zu Pflegeleistungen

Nach Bekanntgabe der neuen Leistungsbeträge kann Ihre Beihilfestelle ab sofort eine wiederkehrende Pflegezahlung ab dem 01.01.2025 bewilligen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der bisherigen Befristung dafür von Ihnen ein neuer Antrag gestelt werden muss.

Nutzen Sie den Vorteil der regelmäßig wiederkehrenden Zahlung. Statt für jeden Monat gesondert die Pauschalbeihilfe zum häuslichen Pflegegeld bei der Beihilfestelle zu beantragen, reicht ein einmaliger Antrag, um in der Folge automatisch monatlich das anteilige Pflegegeld von der Beihilfe zu erhalten.