Schriftliche oder elektronische Beantragung von Beihilfe

Ein Beihilfeantrag muss nach § 51 Abs. 3 Bundesbeihilfeverordnung schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Die Schriftform ist nur durch eine eigenhändige Unterschrift im Beihilfeantrag gegeben. Auch ein Widerspruch kann rechtswirksam nur mit eigenhändiger Unterschrift erhoben werden.

Eine abfotografierte oder eingescannte Unterschrift per E-Mail ersetzt die Schriftform nicht. Zudem bietet eine Übermittlung von Daten mittels einfacher E-Mail keinen Schutz gegen Einsichtnahme der Daten durch unbefugte Dritte.

Elektronische Antragstellung

Die vorgeschriebene Schriftform bei Beihilfeanträgen oder Widersprüchen kann wie folgt durch eine elektronische Form ersetzt werden:

  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments (pdf), das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 versehen ist,
  • Versendung einer De-Mail-Nachricht an die De-Mail-Adresse des Bundesverwaltungsamtes: beihilfe@bva-bund.de-mail.de,
  • Übermittlung mit der Beihilfe-App.

PKI-Verschlüsselung

Eine PKI-verschlüsselte E-Mail ersetzt die Schriftform bzw. die elektronische Form nicht, da diese nur eine fortgeschrittene Signatur enthält, und keine qualifizierte elektronische Signatur. Zudem können PKI-verschlüsselte E-Mails mangels Zertifikats nicht geöffnet und nicht gelesen werden.

PVS-Portal "einfach einreichen"

Die Beihilfestellen des Bundesverwaltungsamtes beteiligen sich nicht an dem Service "einfach einreichen" der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS). Der Beihilfe liegt ein verwaltungsrechtliches Antragsverfahren zugrunde, dass der Schriftform, also der eigenhändigen Unterschrift, bedarf. Die zur Schriftform alternative elektronische Form wird durch "einfach einreichen" nicht erfüllt.

Daher können Anträge über "einfach einreichen" nicht akzeptiert werden. Rechnungen sind bitte mit den Formularvordrucken Beihilfeantrag oder Pflegeantrag des Bundesverwaltungsamtes vorzulegen oder am besten mit der Beihilfe-App zu übersenden.

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Stand 20.02.2023