Dienstreiseantrag
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Allgemeine Hinweise zu Dienstreisen
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte.
Die Art des zu erledigenden Dienstgeschäftes kann unterschiedlich sein. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um die Erledigung von Aufgaben aus dem unmittelbaren Tätigkeitsbereich der/des Reisenden.
Bei der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen handelt es sich nicht um Dienstreisen, da hier kein Dienstgeschäft erledigt wird. Infolge dessen können die Vorschriften zur Beantragung und Genehmigung der Dienstreise sowie zur Erstattbarkeit von Reisekosten von den Bestimmungen zu regulären Dienstreisen abweichen.
Reisekosten können grundsätzlich nur für Dienstreisen und Reisen zur Fortbildung im dienstlichen Interesse erstattet werden, wenn diese vorher schriftlich angeordnet oder genehmigt sind. Bei Dienstreisen am Wohn- oder Dienstort genügt eine mündliche Genehmigung.
Beantragung einer Dienstreise
Wenn Ihre Behörde den TMS-Workflow nutzt und Sie einen PC-Arbeitsplatz mit Anschluss an das Netz des Bundes (IVBB) haben, können Sie den Antrag online stellen. Klicken Sie hierzu auf den linken Button.
Nutzt Ihre Behörde den TMS-Workflow nicht, finden Sie alle Vordrucke zur Beantragung von Dienstreisen oder zur Bestellung von Reisemitteln über den rechten Button.
Wählen Sie bitte über die folgenden Buttons aus:
Ich brauche Hilfe bei der Entscheidung
Unsicher, welcher der richtige Weg ist?
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Behörde am TMS-Workflow teilnimmt oder welcher der richtige Weg für das Genehmigungsverfahren ist, wenden Sie sich bitte an die zuständige Personalstelle Ihrer Behörde bzw. Institution.
Dort wird man Ihnen gerne Auskunft darüber erteilen, auf welchem Wege die Genehmigung der Dienstreise zu beantragen und Reisemittel zu bestellen sind.