Pass- und Visaangelegenheiten

Wann brauche ich einen Dienstpass und/oder ein Visum und wie beantrage ich sie?

Visa

Bei Dienstreisen in Länder mit Visumpflicht sollten Sie rechtzeitig den Kontakt zur zuständigen Pass-und Visastelle suchen, um sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren. In der Regel gelten für Dienstreisen von Bundesbediensteten in das Ausland andere Einreisebestimmungen als für Privatpersonen.

Dienstpass

Sollte absehbar sein, dass Sie mehrere Dienstreisen in das Ausland durchführen werden, wäre die Beantragung eines Dienstpasses sinnvoll. Über die Notwendigkeit der Beantragung entscheidet dabei Ihre Beschäftigungsbehörde. Wenden Sie sich daher vor einer Auslandsdienstreise in ein visumpflichtiges Land immer an die für die Dienstpass- und/oder Visabeschaffung Ihrer Behörde zuständige Ansprechperson.

Die Visa für Dienstreisen, die mit einem Dienstpass/Diplomatenpass durchgeführt werden, sind grundsätzlich kostenfrei. Die Visabeantragung mit einem (privaten) Reisepass ist, abhängig von den Einreisebestimmungen, in den meisten Fällen kostenpflichtig.

Folgende Behörden/Institutionen werden in Pass-und Visaangelegenheiten vom Bundesverwaltungsamt betreut:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm)
  • Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
  • Robert Koch-Institut (RKI)
  • Bundesamt für Justiz (BfJ)
  • Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
  • Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • Bundeskanzler Helmut Kohl Stiftung (BKHKS)
  • Unabhängiger Kontollrat (UKRat)

Beschäftigte dieser Behörden können sich in Pass- und Visaangelegenheiten an folgenden Kontakt im Bundesverwaltungsamt wenden:

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