Abbruch der Dienstreise aus privaten Gründen

Was muss ich beachten, wenn ich die Dienstreise kurzfristig aus privaten Gründen beenden muss?

Verschiedene nichtdienstliche Gründe können dazu führen, dass die Dienstreise nach deren Antritt kurzfristig beendet werden und der bzw. die Reisende nach Hause zurückkehren muss. In diesen Fällen stellt sich oft die Frage, wer für eventuelle Mehrkosten, die hierdurch entstehen, aufkommen muss.

Erkrankung während der Dienstreise

Die Erkrankung während der Dienstreise gilt nicht als privater Grund. Daher sind Kosten, welche dadurch entstehen, dass die Dienstreise infolge einer Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit vorzeitig beendet wird, grundsätzlich immer erstattungsfähig.

Abbruch auf Initiative der reisenden Person

Wird die Dienstreise auf Initiative der reisenden Person hin abgebrochen, weil sich ein unvorhergesehenes Ereignis im familiären Umfeld ereignet hat, so kommt es im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit der vorgeblichen Kosten (z.B. Kosten für nicht mehr in Anspruch genommene Hotelübernachtungen) sowie von etwaigen Mehrkosten (z.B. Umbuchungskosten) auf den Einzelfall an. Die akute Notwendigkeit der unmittelbaren Heimkehr unter Beachtung möglicher Folgen, falls die Dienstreise bis zu ihrem planmäßigen Ende fortgeführt wird, sind für die Abwägung maßgeblich. So ist ein sofortiger Abbruch der Dienstreise gerechtfertigt beim Tod oder bei schwerer (lebensbedrohlicher) Erkrankung eines nahen Familienangehörigen.

Hiervon abweichende Sachverhalte wie beispielsweise der unvorhergesehene Entfall der Betreuungsmöglichkeit eines betreuungspflichtigen Kindes ist unter Abwägung der Gesamtumstände zu beurteilen, daher kann eine pauschale Aussage hierzu nicht getroffen werden.

Treten unerwartete Situationen ein, die Ihnen eine Fortführung der Dienstreise subjektiv unmöglich machen, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit Ihrer Dienststelle sowie der Reisestelle in Verbindung zu setzen: reisevorbereitung@bva.bund.de

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Stand 05.10.2018