Vorstellungsreisen

Reisen von Bewerberinnen und Bewerbern, die zur Vorstellung oder zu Auswahlverfahren eingeladen worden sind

Für Bewerberreisen haben alle Bundesministerien eine einheitliche Erlassregelung zur Gewährung einer Reisebeihilfe und den dazu erforderlichen Leistungsvoraussetzungen getroffen. Sie erhalten mit Ihrem Einladungsschreiben entsprechende Hinweise. Beachten Sie bitte, dass die ministerielle Erlassregelung keine Vollkostenerstattung vorsieht. Soweit Ihnen Reisekosten für Vorstellungsreisen nicht erstattet werden, können Sie diese steuerlich als Werbungskosten geltend machen.

Den Vordruck für die Abrechnung Ihrer Vorstellungsreise können Sie hier herunterladen:

Diese Seite

Stand 29.06.2018