Rechtsgrundlagen

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter. Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund stehen, werden nach Maßgabe des § 44 Abs. 1 TVöD Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld in entsprechender Anwendung nach dem BRKG erstattet.

Das Bundesreisekostengesetz wird ergänzt durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (BRKGVwV) sowie weitere - auch ressortspezifische - reisekostenrechtliche Regelungen.

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