Höhe der Unterkunftskosten

Gibt es eine Obergrenze?

Als Unterkunftskosten, z.B. für ein möbliertes Zimmer/Appartement am neuen Dienstort, werden die notwendigen und ortsüblichen Unterkunftskosten erstattet.

Die jeweilige Erstattungsobergrenze kann grundsätzlich im Vorfeld bei der Auslandsvertretung erfragt werden.

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