Höhe der Unterkunftskosten
Als Unterkunftskosten, z.B. für ein möbliertes Zimmer/Appartement am neuen Dienstort, werden die notwendigen und ortsüblichen Unterkunftskosten erstattet.
Die jeweilige Erstattungsobergrenze kann grundsätzlich im Vorfeld bei der Auslandsvertretung erfragt werden.