Reisebeihilfe für (Familien-)Heimfahrten
Erstattet werden die Kosten der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels vom Dienstort zum bisherigen Wohnort und zurück.
Flugkosten (Touristenklasse) werden erstattet, wenn die Landwegreise mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel vom Dienstort zum Wohnort, ohne die Dauer des Zu- und Abgangs an diesen Orten, mindestens 12 Stunden dauert.