Trennungsgeldantrag
Grundantrag
Das Inlandstrennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Beginn der Maßnahme zu beantragen. Für jede Personalmaßnahme ist einmalig ein Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld zu stellen.
Hinweis für TMS-Workflow-Nutzer:
Solten Sie als Trennungsgeldempfänger den TMS-Workflow nutzen, finden Sie hier den Link zum System:
Monatlicher Nachweis
Zusätzlich ist für jeden Kalendermonat ein Forderungsnachweis vorzulegen. Das Trennungsgeld wird monatlich nachträglich aufgrund des Forderungsnachweises gezahlt, der innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des maßgeblichen Kalendermonats einzureichen ist.
Reisebeihilfen
Beim auswärtigen Verbleiben können Sie Anträge auf Reisebeihilfe stellen. Diese sind grundsätzlich zusammen mit dem Forderungsnachweis für den jeweiligen Kalendermonat zu übersenden. Es gilt ebenfalls die Ausschlussfrist von einem Jahr . Diese beginnt mit dem Tag nach Ablauf des maßgebenden Anspruchszeitraumes für die Reisebeihilfe.