Habe ich Anspruch auf Kinderreisebeihilfe?
Kinderreisebeihilfen werden für Kinder im Sinne § 19 Abs. 4 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) gewährt. Dies sind die Kinder und Stiefkinder des Berechtigten, mit denen er in häuslicher Gemeinschaft wohnt und für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder des § 65 Einkommensteuergesetz bestehen würde. Weiterhin sind dies die Kinder seines Lebenspartners, wenn der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat