Welche Leistungen beinhaltet die Kinderreisebeihilfe?

Welche Kosten werden erstattet?

Erstattet werden Kosten von zwei Besuchsreisen der Kinder im Jahr zu Ihren Eltern am Auslandsdienstort. Liegen die Voraussetzungen für das gesamte Kalenderjahr vor, können die Kinderreisebeihilfen während des gesamten Kalenderjahres in Anspruch genommen werden, ansonsten wird pro Kalenderhalbjahr eine Kinderreisebeihilfe gewährt.

Folgende Kosten werden erstattet:

  • die kostengünstige Fahrkarte für ein zumutbares Beförderungsmittel vom Aufenthaltsort des Kindes zum Dienstort des Berechtigten
  • die notwendigen Kosten des Zu- und Abgangs

Das Auswärtige Amt kann die Höhe der berücksichtigungsfähigen Kosten grundsätzlich pauschal festsetzen.

Neben der Kinderbesuchsreise können wahlweise auch die Kosten für eine Elternbesuchsreise eines Elternteils zu ihrem Kind bzw. ihren Kindern im Inland erstattet werden. Leben zwei oder mehr Kinder im selben Land, sind mit der Elternreise in dieses Land die Reiseansprüche der Eltern und aller in diesem Land lebenden Kinder abgegolten. Die Kosten der Reise eines Elternteils zum Besuch des Kindes/der Kinder werden im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten für eine Kinderbesuchsreise erstattet.