Habe ich Anspruch auf Schulbeihilfe?
Voraussetzung ist eine Abordnung/Zuweisung in das Ausland, z.B. an eine Auslandsvertretung im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes, zu einer ausländischen Behörde oder einer überstaatlichen Institution (z.B. EU, UN o.ä.).
Dies sind die Kinder und Stiefkinder des Berechtigten, mit denen er in häuslicher Gemeinschaft wohnt und für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder des § 65 Einkommensteuergesetz bestehen würde. Weiterhin sind dies die Kinder seines Lebenspartners, wenn der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat