Welche Leistungen beinhaltet die Schulbeihilfe?
Mit der Schulbeihilfe werden höhere als die im Inland gewöhnlich anfallenden Kosten erstattet. Sie wird für die Kosten des Besuchs einer Kindertagesstätte oder eines Kindergartens und einer allgemeinbildenden Schule, längstens bis zum Abitur oder einem entsprechenden Abschluss gewährt. Grundsätzlich werden die Kosten der kostengünstigsten für das Kind geeigneten und zumutbaren deutschsprachigen Einrichtung am ausländischen Dienstort oder in dessen Nähe erstattet. Gibt es eine solche Einrichtung nicht oder ist diese für das Kind nicht geeignet, werden die Kosten einer entsprechenden fremdsprachigen Einrichtung erstattet.
Setzen Sie sich bitte mit unserem Ansprechpartner in der Schulbeihilfestelle des BVA in Bonn in Verbindung: