Welche Leistungen beinhaltet die Schulbeihilfe?

Welche Kosten werden erstattet?

Mit der Schulbeihilfe werden höhere als die im Inland gewöhnlich anfallenden Kosten erstattet. Sie wird für die Kosten des Besuchs einer Kindertagesstätte oder eines Kindergartens und einer allgemeinbildenden Schule, längstens bis zum Abitur oder einem entsprechenden Abschluss gewährt. Grundsätzlich werden die Kosten der kostengünstigsten für das Kind geeigneten und zumutbaren deutschsprachigen Einrichtung am ausländischen Dienstort oder in dessen Nähe erstattet. Gibt es eine solche Einrichtung nicht oder ist diese für das Kind nicht geeignet, werden die Kosten einer entsprechenden fremdsprachigen Einrichtung erstattet.

Setzen Sie sich bitte mit unserem Ansprechpartner in der Schulbeihilfestelle des BVA in Bonn in Verbindung:

Stefan Fett

Bundesverwaltungsamt
Standort Bonn
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn
Tel
022899 358 39071
Mail
ausland-bonn@bva.bund.de

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Am Propsthof 10
53121 Bonn