Welche Kosten müssen die Eltern selber tragen?

Gibt es Kosten, die nicht über die Schulbeihilfe erstattet werden?

Die Höhe des von den Eltern zu tragenden Eigenanteils (u.a. an den Lernmittel- oder Fahrkosten oder den Kosten einer notwendigen Schulverpflegung) bemisst sich nach den geltenden Schulvorschriften des Landes Berlin, insbesondere nach den Vorschriften über die Beteiligung der Eltern an den Tagespflegekosten.