Reisekosten

für Wohnungsbesichtigung, Umzugsvorbereitung, Umzug

Reisekostenvergütung bei einem dienstlich veranlassten Umzug

 Es gibt drei Reisevarianten, für die im Rahmen der Umzugskostenvergütung Reisekosten erstattet werden können:

  • Umzugsreise
  • Wohnungsbesichtigungsreise
  • Umzugsvorbereitungsreise

1. Umzugsreise

Als Umzugsreise wird die Fahrt vom bisherigen an den neuen Wohnort bezeichnet. Sie erhalten Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Das zustehende Tagegeld für diese Reise wird nicht nur für die konkrete Fahrtdauer, sondern grundsätzlich vom Tage des Einladens des Umzugsgutes an bis zum Tag des Ausladens gewährt, mit der Maßgabe dass auch diese beiden Tage als volle Reisetage gelten.

Sofern Sie die Umzugsreise mit einem Kraftfahrzeug durchführen, wird Ihnen Wegstreckenentschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 150,-- Euro gewährt. Für Umzugsreisen, die 750 Kilometer übersteigen und gleichzeitig der Überführung des Fahrzeuges dienen, wird die den Betrag von 150,-- Euro übersteigende Wegstreckenentschädigung zusätzlich als Beförderungsauslage gewährt.

Sollten Sie mehr als ein Fahrzeug an den neuen Dienstort überführen müssen, können Ihnen die Kosten für die weiteren Fahrzeuge ebenfalls über die Beförderungsauslagen (Überführung PKW) erstattet werden (dies wird im Zusammenhang mit den Familienmitgliedern betrachtet, welche zusätzlich im Besitz einer Fahrerlaubnis sind). Dazu sind die Personenkraftwagen im Inland von Ihnen bzw. den zu Ihrer häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen selbst zu überführen. Ein Transport durch ein Speditionsunternehmen wird nicht erstattet.

2. Wohnungsbesichtigungsreise

Bei Inlandsumzügen werden entweder zwei Reisen einer Person oder eine Reise von zwei Personen erstattet. Sofern Sie sich bereits am neuen Dienstort aufhalten, kommt eine zusätzliche Wohnungsbesichtigungsreise für Sie selbst nicht in Betracht. Sie können jedoch beispielsweise zwei Reisen für Ihren Ehegatten oder eine andere Person, die am eigentlichen Umzug nicht teilnimmt (Elternteil, Bekannte, Freunde) zur Erstattung einreichen.

Tage- und Übernachtungsgeld wird für maximal zwei Reise- und zwei Aufenthaltstage pro Reise gewährt.

Die Fahrkosten werden bis zur Höhe der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (ohne Zuschläge im Eisenbahnverkehr) erstattet. Bei der Benutzung eines Autos wird somit eine Vergleichsberechnung zwischen der PKW-Nutzung und öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt.

3. Umzugsvorbereitungsreise

Diese Reisevariante ist nur für aktive Bedienstete von Bedeutung, die sich zum Zeitpunkt des Umzuges aus dienstlichen Gründen bereits am neuen Dienstort aufhalten. Die Reise muss in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung des Umzuges erfolgen.

Tage- und Übernachtungsgeld wird Ihnen für diese Reise nicht gewährt.

Sie erhalten für Ihre Reise vom Dienstort zum bisherigen Wohnort Fahrtkostenerstattung wie bei einer Wohnungsbesichtigungsreise (Kostenvergleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln).

Die Erstattung Ihrer Reisekosten können Sie mit folgendem Vordruck beantragen:

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Stand 29.06.2018