Beförderung

Umzugsgut, Transport, Lagern, Zwischenlagern, PKW, Haustiere

Umzugsgut

Umzugsgut sind die Wohnungseinrichtung und in angemessenem Umfang andere bewegliche Gegenstände und Haustiere, die sich am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes im Eigentum, Besitz oder Gebrauch der berechtigten Person oder anderer Personen befinden, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben (§ 5 AUV).

Bei Umzügen vom Inland in das Ausland und im Ausland gehören ferner zum Umzugsgut neue Einrichtungsgegenstände und Personenkraftfahrzeuge, für die Sie innerhalb von drei Monaten nach Bezug der neuen Wohnung den Lieferauftrag nachweislich erteilt haben.

Der Transport von Neuzukäufen an das Speditionslager ist nicht von der UKV-Zusage abgedeckt, ebenso der Transport Pkw vom Werk zum Händler.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Lagerkosten infolge verspäteter Anlieferung von Zukäufen nicht als notwendig anerkannt werden können. Mehrkosten für das getrennte Versenden von Umzugsgut sind nur dann erstattungsfähig, wenn die zwingende Notwendigkeit wegen bestimmter Umzugshinderungsgründe vorher schriftlich anerkannt worden ist, ansonsten erfolgt die Erstattung im Kostenrahmen eines fiktiven geschlossenen Transports von Umzugsgut und Neuzukäufen.

Bitte beachten Sie, dass das BVA nicht für Fragen der Rückerstattung oder des Erlasses der Mehrwertsteuer für Neuzukäufe zuständig ist. Erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig bei Ihrem Händler oder der zuständigen Finanzbehörde.

Bestehen im Gastland besondere Versorgungsschwierigkeiten, können Sie Ihrem Umzugsgut auch Vorräte für Ihren persönlichen Gebrauch beifügen, denn gegen eine angemessene Vorratshaltung ist umzugskostenrechtlich nichts einzuwenden.

N i c h t zu Ihrem Umzugsgut gehören Beiladungen für Dritte, Handelsware, Baumaterialien und Gegenstände, die weder in der vorherigen noch in der neuen Wohnung benutzt wurden/werden. Beiladungen sind zwar grundsätzlich zulässig, sofern es sich um solche von Amtsangehörigen handelt, sie müssen jedoch gesondert angegeben und in Rechnung gestellt werden. 

Transport

Ihr Umzug kann entweder nach Rahmenvertrag abgerechnet werden oder Sie legen zwei Kostenvoranschläge unterschiedlicher Spediteure vor. Kostenvoranschläge müssen von den Spediteuren unabhängig voneinander und ohne gegenseitige Kenntnis erstellt werden. Dies bestätigen Sie mit der von Ihnen unterschriebenen Erklärung nach Nr. 7 RLAU. Die Vorlage von Konkurrenzangeboten durch denselben Spediteur weisen Sie bitte als unzulässig zurück. Angebote von Unternehmen der Mutter- und Tochtergesellschaften oder von solchen, die demselben Kartell angehören, gelten aus kartellrechtlicher Sicht nicht als unabhängig.

 Die Volumenschätzung des Spediteurs darf sich nur auf die bei Besichtigung des Umzugsgutes tatsächlich vorhandenen Gegenstände beziehen, nicht aber auf evtl. später zu tätigende Neukäufe. Letztere sind in einer gesonderten Liste (ggf. formlos) mit Angabe des Volumens detailliert aufzuführen und durch Lieferaufträge/Kaufrechnungen in Kopie nachzuweisen.

Sobald Sie die Kostenvoranschläge für den Transport Ihres Umzugsguts erhalten, legen Sie diese mit der erforderlichen Erklärung nach Nr. 7 RLAU dem Umzugssachbearbeiter so früh wie möglich vor (u.U. eingescannt per Email oder per Fax), damit rechtzeitig vor Auftragserteilung an den Spediteur eine Kostenprüfung erfolgen kann. Bei Vorlage eines Angebots nach Rahmenvertrag wird auf die Vorlage eines Vergleichsangebots verzichtet.

Denken Sie rechtzeitig an den Abschluss einer Transportversicherung für Umzugsgut, Reisegepäck und ggf. Pkw. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausführungen zum Thema Transportversicherung und den RLTV.

 Warten Sie mit der Auftragsvergabe an den Spediteur Ihrer Wahl, bis Sie den Kostenprüfungserlass erhalten haben, damit Sie wissen, welche Beförderungsauslagen als erstattungsfähig anerkannt werden können.

Bedenken Sie, dass Sie die für den Transport Ihres Umzugsgutes erforderlichen Verträge mit einem frei gewählten Speditionsunternehmen selbst abschließen. An diesem Vertragsverhältnis ist Ihre Behörde nicht beteiligt. Machen Sie daher möglichst die Richtlinien des Auswärtigen Amts (RLAU) und ggf. die Rahmenverträge für Auslandsumzüge zum Bestandteil des Beförderungsvertrages.

Die Rahmenvertragspreise beinhalten eine sorgfältige, der Empfindlichkeit des zu transportierenden Guts und der Transportstrecke angemessene Verpackung. Die Spedition hat für eine ordentliche und sichere Verpackung Sorge zu tragen.

Die Berücksichtigung von weiteren Be- oder Entladestellen, die Anmeldung des Pkw oder bauliche Veränderungen / Renovierungsarbeiten / das Verlegen von Leitungen in der alten oder neuen Wohnung gehören nicht zum Umfang der mit dem Rahmenvertrag abgegoltenen Speditionsleistungen und sind vom Umziehenden selbst zu tragen (siehe auch RLAU und Rahmenvertrag).

 Bei Überseetransporten wird auch die jeweils günstigere Seefrachtrate anhand der vorgelegten Seefrachtbestätigungen ermittelt. Sollte es im Einzelfall durch die Wahl einer bestimmten Reederei absehbar zu erheblichen Wartezeiten und damit verbunden zu Mehrkosten (Lagerkosten, Containerstandgelder) kommen, ist im Vorfeld der Umzugssachbearbeiter zu beteiligen.

Damit der Spediteur einen Abschlag auf seine Speditionsleistung erhalten kann, sobald er das Umzugsgut zur Beförderung übernommen hat, sollten Sie sofort nach Auftragserteilung die Erklärung nach Nr. 9 RLAU vorlegen.

Überprüfen Sie Ihr Umzugsgut unmittelbar nach dessen Eintreffen auf mögliche Transportschäden und unterrichten Sie ggf. sofort Ihre Versicherungsgesellschaft.

Rechnungen von Spediteuren müssen sofort überprüft und - soweit der Umzugsauftrag ordnungsgemäß ausgeführt worden ist – grundsätzlich im Original zusammen mit der Bescheinigung gemäß Nr. 10 RLAU und sämtlichen Belegen dem BADV vorgelegt werden.

Ist der Umzugsauftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden, insbesondere bei Schlechtleistung / Minderleistung, sollte auf der Bescheinigung nach Nr. 10 RLAU ein Hinweis auf eine entsprechende Kürzung (mit Wertangabe in EUR und kurzer Begründung) der jeweiligen Rechnung angebracht werden. Bei einer solchen Kürzung handelt es sich nicht um eine Schadensregulierung, die über die Transportversicherung abgewickelt werden muss. Offenkundige Transportschäden sollten vor Ort in den Papieren des Spediteurs vermerkt werden.

Transportversicherung

Natürlich wünschen Sie sich, dass Ihr Umzugsgut und Ihr Reisegepäck unversehrt in der neuen Wohnung ankommen. Zur Abdeckung des Transportrisikos sollten Sie daher eine Transportversicherung bei einem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl abschließen (nähere Informationen hierzu siehe RLTV).

Ohne Versicherungsnachweis wird eine Versicherungssumme von bis zu 4.000 EUR, bei Leitern von Auslandsvertretungen von bis zu 6.000 EUR je angefangene 5 cbm (= 1 MWM) anerkannt.

Hat Ihr Umzugsgut bzw. Reisegepäck einen höheren Wert, kann nach Vorlage einer Einzelwertaufstellung (Inventarliste mit Wertangaben) die Versicherungssumme bis zur doppelten Höhe anerkannt werden, d.h. bis zu 8.000 EUR oder bei Leitern bis zu 12.000 EUR je angefangene 5 cbm. Den Wert Ihres Umzugsgutes und Reisegepäcks können Sie auch durch Vorlage einer bestehenden Hausratversicherungs- (HRV) und ggf. einer Spezialversicherungspolice sowie der Quittungsbelege über Neukäufe, die Sie unmittelbar für den Umzug bzw. innerhalb von 3 Monaten nach Bezug der neuen Wohnung bestellt haben, nachweisen. Eine HRV, die erkennbar nur zum Zwecke eines erhöhten Transportversicherungsschutzes abgeschlossen wurde, kann nicht anerkannt werden.

 Personenkraftfahrzeuge, deren Transport durch ein Speditionsunternehmen erfolgt, werden gesondert versichert. Bitte legen Sie für jeden zu versichernden Pkw eine Kopie der Zulassungspapiere, aus der Modell, Hubraum, Leergewicht, kW und Baujahr hervorgehen, bei Neufahrzeugen eine Kopie der Kaufrechnung vor. Bei Umzugsreisen im eigenen Pkw wird dieser von der Transportversicherung nicht erfasst. Er ist durch die eigene Kfz-Versicherung abzudecken. Kosten hierfür sind nicht erstattungsfähig, sie sind mit der Umzugspauschale abgegolten.

Volumen

Das erstattungsfähige Beförderungsvolumens ist beschränkt (§ 6 AUV). Es werden höchstens 100 cbm Umzugsgut für Sie und zusätzliche 30 cbm für ein weiteres Familienmitglied anerkannt. Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Familienmitglied erhöht sich das anerkennungsfähige Beförderungsvolumen um je 10 cbm. Für einen Bediensteten mit Ehepartner und zwei Kindern können also maximal 150 cbm Umzugsgut anerkannt werden. Überschreitet das Volumen Ihres Umzugsgutes die anerkennungsfähige Höchstgrenze, können für Sie 20 cbm und für jedes weitere Familienmitglied 10 cbm, maximal jedoch Kosten für das Lagern von 50 cbm Umzugsgut erstattet werden (gilt nur bei Umzügen Inland-Ausland).

Lagern

Wird Ihnen eine voll oder teilweise amtlich ausgestattete Dienstwohnung zugewiesen, haben Sie die Möglichkeit, den Teil Ihres Hausrats, den Sie nicht in die neue Wohnung einbringen können, entweder auf amtliche Mittel in einem Speditionslager kostenpflichtig zu lagern oder an einen unentgeltlichen Lagerort im Inland transportieren zu lassen. Es ist nicht möglich, das Umzugsgut auf amtliche Mittel an einen Lagerort transportieren zu lassen, um dann eine Wohnung damit einzurichten bzw. das Umzugsgut während der Lagerzeit zu benutzen.

 Die gleiche Möglichkeit haben Sie, wenn Sie einen Teil Ihres Umzugsguts aus klimatischen, Sicherheits- oder anderen ortsspezifischen Gründen (z.B. Unmöglichkeit, eine ausreichend große Wohnung anzumieten) nicht an den neuen Wohnort mitnehmen können.

Weiterhin besteht die Möglichkeit des Lagerns eines Teils Ihres Umzugsgutes auf amtliche Mittel, wenn Sie vom Inland ins Ausland ziehen und nicht Ihr gesamtes Umzugsgut mitnehmen möchten. Kosten für das Hinzuziehen an einen Auslandsdienstort während einer Auslandsverwendung von Lagergut, das aus privaten Gründen untergestellt wurde, werden in diesem Fall aber nicht erstattet. Die Kosten für das Hinzuziehen werden erst anlässlich der nächsten Inlandsverwendung erstattet.

 Beabsichtigen Sie, Einrichtungsgegenstände aus den vorgenannten Gründen zu lagern oder zurückzulassen, müssen Sie dem Spediteur schon bei der Wohnungsbesichtigung möglichst genaue Angaben hierüber machen. Nur so ist er in der Lage, verbindliche Kostenvoranschläge zu erstellen. Bitte beantragen Sie die Anerkennung als Lagergut formlos bei Ihrem Umzugssachbearbeiter. Der Antrag muss entsprechend begründet sein, eine detaillierte Liste der Gegenstände, ggf. getrennt nach Grund der Lagerung muss beigefügt werden.

Lagerkosten während einer Verwendung im Inland können nur dann erstattet werden, wenn die Verwendung von vornherein voraussichtlich auf weniger als ein Jahr beschränkt ist.

 An den neuen Wohnort mitgenommene, aber dort nicht benötigte Gegenstände können nicht auf amtliche Mittel am Auslandsdienstort eingelagert oder zurücktransportiert werden.

Zwischenlagern

Zwischenlagern von Umzugsgut in der Zeit vom Einladen in der alten Wohnung bis zum Ausladen in der endgültigen Wohnung wird nur erstattet, wenn weder die Sie noch die Spedition den Grund für das Zwischenlagern zu vertreten haben oder Sie vorübergehend keine angemessene Leerraumwohnung am neuen Dienstort beziehen können. Verzögert sich der Transport, weil Neuzukäufe nicht rechtzeitig an die Spedition geliefert werden, sind die hierdurch entstehenden Lagerkosten nicht erstattungsfähig (§ 9 AUV).

PKW

Zu Ihrem Haushalt gehörend zählt auch ein Pkw bzw., soweit am neuen Dienstort eine weitere berücksichtigungsfähige Personen zum Haushalt gehört, ein zweiter Pkw dazu (§ 7 AUV). Ob und in welchem Umfang andere bewegliche Gegenstände (Boot, Motorrad etc.) ggf. noch als angemessen beurteilt werden können, erfragen Sie im Zweifel vor Erteilung des Beförderungsauftrags beim BVA. Beachten Sie bitte, dass Beförderungsauslagen für den Zweitwagen nur bis zu einem Volumen von 11 cbm (= Mittelklassewagen) erstattungsfähig sind (bei Pkw über 11 cbm wird anteilig erstattet). Innerhalb Europas mit Ausnahme der Russischen Föderation, der Ukraine, Weißrusslands, Maltas, Zyperns und Islands werden nur die Kosten für die Selbstüberführung nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen erstattet. Bitte legen Sie für jeden zu befördernden Pkw eine vollständige Kopie des Kfz-Zulassungsscheins sowie bei Neuanschaffung die Kaufbelege vor.

Evtl. Zolleingangsabgaben im Ausland für den Zweitwagen werden nur übernommen, sofern der Hubraum des Fahrzeugs 1,8 Liter nicht übersteigt. Bei größerem Hubraum können Zolleingangsabgaben nur anteilig (das heißt bis zu 1,8 l) übernommen werden.

Wenn Sie sich Ihr neues Auto über eine Generalvertretung oder einen Händler am neuen Dienstort ausliefern lassen, sind Überführungskosten vom Werk zur Generalvertretung oder zum Händler nicht erstattungsfähig. Ist jedoch der vertraglich vereinbarte Auslieferungsort das Herstellerwerk, werden die Transportkosten (z.B. mit Werkspediteur) im Kostenrahmen bisheriger - neuer Wohnort erstattet, weil Besitz oder Eigentum des gekauften Pkw am vertraglich vereinbarten Auslieferungsort auf den Käufer übergeht und dann umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden kann.

Bei Rückkehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedsland ist für Personenkraftfahrzeuge eine Mindestnutzungsdauer von 6 Monaten nachzuweisen, andernfalls müssen bei der Einfuhr des Fahrzeugs ins Inland Umsatzsteuer und Zoll nachentrichtet werden (nicht erstattungsfähig). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.zoll.de. 

Haustiere

Transportkosten werden für höchstens zwei üblicherweise in der Wohnung gehaltene Haustiere (z.B. Hund, Katze) auf amtliche Mittel übernommen (§ 8 AUV). Alle sonstigen Kosten, z.B. für Transportbehälter, Futter, Impfungen, Quarantäne, Tierpensionen, werden nicht erstattet. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Ein- und Ausreise nach den Ein- und Ausfuhrvorschriften für Tiere im Gastland sowie nach den spezifischen Transportbestimmungen der zu nutzenden Fluggesellschaft. Für eine Mitnahme im eigenen PKW werden Transportkosten nicht erstattet.

 Es besteht kein Anspruch auf eine gemeinsame Reise der berechtigten bzw. der berücksichtigungsfähigen Personen mit den Haustieren, sofern der getrennte Transport (Spediteur o.ä.) kostengünstiger ist.

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Stand 29.06.2018