Wohnung
Vorübergehende Unterkunft, Mietentschädigung, Maklergebühren, Eigentum
Inhaltsverzeichnis
Vorübergehende Unterkunft
Wer kennt nicht das unangenehme Gefühl, aus dem Koffer leben zu müssen. Ihre bisherige Wohnung ist geräumt, und die neue können Sie noch nicht beziehen. Sie ziehen mit Ihrer Familie in ein Hotel.
Wenn Sie kein Auslandstrennungsgeld und keine Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER) erhalten und sich nicht anderen Orts auf Heimaturlaub oder Urlaub befinden, werden Ihnen auf Antrag und gegen Nachweis die Auslagen für eine vorübergehende Unterkunft (§ 14 AUV) erstattet, die nach Abzug des Eigenanteils von 25 % Ihrer für die Berechnung des Mietzuschusses maßgeblichen Dienstbezüge verbleiben.
Nimmt das Ein- oder Ausladen des Umzugsguts mehrere Tage in Anspruch, können Kosten für eine vorübergehende Unterkunft in der Regel nur vom letzten Tag des Einladens bis zum Tag nach Beginn des Ausladens erstattet werden.
Planen Sie das Einpacken der unentbehrlichen Möbel, insbesondere der Betten, daher bitte für den letzten Tag im Rahmen eines Auszugs bzw. für den ersten Tag im Rahmen eines Einzugs ein, um nicht erstattungsfähige Hotelübernachtungen zu vermeiden.
Müssen Sie unter denselben Voraussetzungen zwischen dem Tag des Einladens und dem Tag des Ausladens Ihres Umzugsgutes im Restaurant essen, dann können Sie einen Zuschuss für den Mehraufwand für Verpflegung beantragen. Belege brauchen Sie in diesem Fall nicht zu sammeln. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach bestimmten Prozentsätzen des Auslands- bzw. Inlandstagegeldes.
Bei Unterkunft in einem Hotel oder einer Pension im Ausland ohne Kochgelegenheit erhalten Sie für die ersten 14 Tage am neuen Dienstort 75 % des Tagegeldsatzes nach §3 der Auslandsreisekostenverordnung, ARV (im Inland nach dem Bundesreisekostengesetz, BRKG). Ab dem 15. Tag werden 50 % dieser Sätze gewährt. Wenn in den Hotelkosten das Frühstück enthalten ist, ist der Mehraufwand für Verpflegung um 20 % zu kürzen.
Ist die Unterkunft mit Kochgelegenheit ausgestattet, erhalten Sie 37,5 % und ab dem 15. Tag 25 % des Tagegeldsatzes nach der ARV (im Inland nach dem BRKG). Näheres entnehmen Sie bitte § 14 Absatz 3 AUV.
Wohnen Sie jedoch übergangsweise in einer Wohnung mit Küche oder bei Verwandten/Bekannten, wird kein Verpflegungskostenzuschuss gewährt (kein Mehraufwand). Eine ausgestattete Küche umfasst einen Kochherd, einen Kühlschrank und eine Spüle. Es ist unerheblich, ob die Küche mit weiterem Zubehör (z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirr) ausgestattet ist.
Wohnungsbeschaffungskosten
Sie sind froh, eine geeignete Wohnung am neuen ausländischen Dienstort gefunden zu haben. Kosten, die notwendigerweise bei der Anmietung entstehen, sind auf Antrag erstattungsfähig (§ 16 AUV). Im Ausland kann es sich hierbei um Mietvertragsabschluss-, Makler-, beim Ein- und Auszug anfallende Gutachterkosten sowie um notwendige Auslagen für Garantieerklärungen und Bürgschaften handeln.
Für die Sicherheitsleistung (Kaution) bis zur Höhe von drei monatlichen Mieteigenanteilen erhalten Sie auf Antrag von der Besoldungsstelle einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss, der in 20 Monatsraten von den Dienstbezügen einbehalten wird.
Sind Sie laut Mietvertrag zur Leistung einer höheren Kaution verpflichtet, erstattet Ihnen das BVA auf Antrag den übersteigenden Betrag. Dieser ist bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen.
Ziehen Sie in das Inland um, werden Ihnen auf Antrag die notwendigen und ortsüblichen Maklergebühren eines Wohnungsmaklers und eventuell beim Auszug aus Ihrer Wohnung im Ausland notwendige und nachgewiesene Gutachterkosten für eine endgültige Wohnung erstattet.
Für die Erstattung der Maklergebühren ist es notwendig, dass ein berufsmäßiger Wohnungsvermittler in Anspruch genommen wurde. Dem Makler steht ein Anspruch auf Entgelt nur dann zu, wenn infolge seiner Vermittlung ein Mietvertrag zustande kommt.
Mietentschädigung
Wenn Sie Ihre bisherige Wohnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gekündigt haben, aber noch Miete für die bisherige und gleichzeitig auch Miete für die Unterkunft am neuen Dienstort bzw. neben der Miete Kosten für eine vorübergehende Unterkunft zu zahlen haben, beantragen Sie für die jeweils nicht genutzte/ leerstehende Wohnung Mietentschädigung (§ 15 AUV).
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie keine Aufwandsentschädigung nach der Aufwandsentschädigungsrichtlinie (AER) erhalten.
Eigentum
Sie sind im Besitz einer Eigentumswohnung bzw. eines Eigenheimes oder möchten Eigentum erwerben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung von Mietentschädigung und Maklerkosten in Frage kommen.
Das Eigentum steht der Mietwohnung in Bezug auf Mietentschädigung gleich, sofern eine Vermietung nicht möglich ist; in diesem Fall wird die Mietentschädigung längstens für ein Jahr gezahlt. An die Stelle der Miete tritt der ortsübliche Mietwert der Wohnung. Entsprechendes gilt für die eigene Garage. Für das neue Eigenheim oder die neue Eigentumswohnung wird keine Mietentschädigung gewährt.
Maklerkosten orientieren sich ebenfalls an den Werten einer Mietwohnung. Berücksichtigt wird der ortsübliche Mietwert zuzüglich Mehrwertsteuer. Erstattete Maklerkosten für die Anschaffung von Wohneigentum werden als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen.
Bezüglich der Ermittlung wird der festgelegte Wert laut Mietwertgutachten zugrunde gelegt, welches durch die Umzugskostenabrechnungsstelle bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eingeholt wird. Die Information, welche Unterlagen dazu eingereicht werden müssen, erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner.
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Stand 29.06.2018