Umzugsvorbereitungen

Kann ich schon vor dem eigentlichen Umzug etwas in die Wege leiten?

Vor Erhalt der Zusage der Umzugskostenvergütung, insbesondere dann, wenn mit einer kurzfristigen Versetzung zu rechnen ist, sollten Sie - ohne ein finanzielles Risiko einzugehen - mit folgenden Umzugsvorbereitungen beginnen:

  • sondern Sie unbrauchbare Gegenstände aus (nächste Sperrmüllabfuhr)!
  • Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung (HRV) ausreichenden Deckungsschutz hat und auch im Ausland gültig ist!
  • Haben Sie bereits eine Adressenliste aller Institutionen und Personen gefertigt, die bei einer Versetzung zu benachrichtigen sind?
  • Welche Mitgliedschaften sollten gekündigt werden?
  • Unabhängig davon, ob Sie eine Inventarliste mit Wertangaben für die Transportversicherung benötigen, empfiehlt es sich, eine Inventarliste zu erstellen. Die in dieser Inventarliste enthaltenen Angaben dienen neben anderen Unterlagen bei Geltendmachung von versicherungsmäßig nicht gedeckten Ersatzleistungen für Schäden bei politischen oder militärischen Unruhen, Kernenergieunfällen, Naturkatastrophen o.ä. der Feststellung und Bewertung des entstandenen Schadensumfangs. Auch bei Abwicklung eines Schadensfalles mit der Versicherungsgesellschaft kann die Liste von Nutzen sein. Machen Sie Fotos von besonders wertvollen Gegenständen und verwahren Sie diese, wie auch Kaufbelege für größere Anschaffungen, in Ihrer Dokumentensammlung, ggf. in einem Banksafe.
  • Steht bei Ihnen kurzfristig eine Versetzung an, sollten Sie, soweit Ihr Umzug nach den Rahmenverträgen für Auslandsumzüge abzurechnen ist, ein Rahmenvertragsangebot, bei einem Umzug, der nicht unter die Regelung der Rahmenverträge fällt, vorab zwei Speditionsangebote unabhängig voneinander einholen.

 

Umzugsvorbereitungen nach Erhalt der Zusage der Umzugskostenvergütung

Sobald Sie den Versetzungserlass mit der schriftlichen Zusage der Umzugskostenvergütung erhalten haben, sollten Sie die Richtlinien des Auswärtigen Amts für die Vergabe und Abrechnung von Auslandsumzügen (RLAU) und die Richtlinien des Auswärtigen Amts für die Erstattung der Transportversicherungskosten bei Auslandsumzügen (RLTV) durchlesen. Sie enthalten wichtige Informationen für Ihren bevorstehenden Umzug. Sodann können Sie konkret mit Ihren Umzugsvorbereitungen beginnen:

  • über die Lebensbedingungen am Auslandsdienstort informieren.
  • Setzen Sie sich mit der Auslandsvertretung / Ihrer Dienststelle am neuen Dienstort in Verbindung, um die Wohnungssituation zu erkunden und weitere für Sie notwendige Informationen zu erhalten.
  • Möglicherweise machen Sie eine Reise zum Suchen einer Wohnung (WBR) an den neuen Dienstort. Sprechen Sie den Zeitpunkt der Reise mit Ihrer jetzigen und neuen Dienststelle ab. Die Genehmigung zur WBR erhalten Sie von Ihrer jetzigen Dienststelle.
  • Vielleicht haben Sie Glück und können sogleich am neuen Wohnort eine geeignete Wohnung anmieten.
  • Klären Sie, ob bestimmte Einfuhrvorschriften im Gastland zu beachten sind, ob Sie Gegenstände, wie z.B. Waffen, Antiquitäten, Teppiche etc. überhaupt ein- und ausführen dürfen, welche Impf- oder Quarantänevorschriften für Haustiere gelten, welche Stromverhältnisse am neuen Wohnort herrschen, wie sich die Kindergarten- oder Schulsituation darstellt.
  • An verschiedenen Dienstorten bestehen bestimmte Schwierigkeiten bei der Einfuhr des Pkw bzw. des Zweitwagens, zum Teil werden extrem hohe Zolleingangsabgaben gefordert. Es empfiehlt sich, diese Frage mit der künftigen Auslandsvertretung und dem Umzugssachbearbeiter rechtzeitig vor Beginn des Umzugs zu besprechen.
  • Kündigen Sie Ihren Mietvertrag rechtzeitig (vgl. §§ 568 ff BGB).
  • Falls Ihnen am ausländischen Wohnort eine voll oder teilweise ausgestattete Dienstwohnung zugewiesen wird, prüfen Sie, welche Gegenstände nicht mitgenommen werden können (Anerkennung als Unterstellgut gem. § 10 Abs. 1 AUV).
  • Soweit noch nicht geschehen, lassen Sie Ihr Umzugsgut jetzt durch einen bzw. zwei Spediteure Ihrer Wahl besichtigen. Bei Umzügen, die nach den Rahmenverträgen für Auslandsumzüge abzurechnen sind, genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlags mit Umzugsgutliste und der Erklärung nach Nr. 7 RLAU. Überprüfen Sie die Volumenangaben des Spediteurs in der Umzugsgutliste! Wesentliche Erhöhungen des Volumens des Umzugsguts gegenüber Ihrem letzten Umzug sind zu erläutern (Erhöhung durch Zukäufe seit dem letzten Umzug oder evtl. von Ihnen vermutete Fehleinschätzung des Spediteurs?).
  • Notwendige Impfungen lassen Sie bitte rechtzeitig vornehmen.
  • Kinder von Kindergarten und Schule rechtzeitig abmelden und sobald wie möglich am neuen Wohnort anmelden.
  • Abmeldung bei der Meldebehörde und Bescheinigung aufbewahren.
  • Pkw
  • Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas) verständigen und jeweiligen Zählerstand ablesen (lassen).
  • Telefon-/ Internetanschlüsse rechtzeitig kündigen.
  • Rundfunkbeitrag
  • Zeitungen und Zeitschriften ab- oder umbestellen.
  • Beim Postamt Nachsendeantrag
  • Finanzamt und Bank informieren.
  • Mitgliedschaften in Vereinen und Versicherungen überprüfen.
  • Bestätigung über Schadensfreiheitsrabatt bei Ihrem Autohaftpflichtversicherer anfordern und im Reisegepäck mitnehmen.
  • Passbilder sollten für alle Familienangehörigen, die an der Umzugsreise teilnehmen, in ausreichender Zahl bereitgehalten werden.

 

... und hier noch ein Tipp bei Rückversetzung ins Inland:

Im Umzugseifer wird leicht übersehen, dass bei Rückversetzung ins Inland u.a. alkoholische Erzeugnisse und Tabakwaren nicht zum zollfreien Übersiedlungsgut gehören und ggf. deklariert werden müssen. Entsprechende Zolleingangsabgaben sind nicht erstattungsfähig.

Vor dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der EU bzw. aus dem Zollgebiet der EU sind von der Spedition „Summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen“ abzugeben. Es empfiehlt sich, den mit dem Umzug beauftragten Spediteur auf das Verfahren anzusprechen. Insbesondere bei Einfuhr nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land muss mit einer Kontrolle des Umzugsgutes gerechnet werden.