Voraussetzungen und erste Schritte
Voraussetzungen
Voraussetzung für Ihren Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist die schriftliche Zusage, die im Versetzungserlass oder mit gesondertem Erlass erteilt werden kann. Ohne diese Zusage sollten Sie im eigenen Interesse keine kostenrelevanten Umzugsvorbereitungen treffen.
Denken Sie bitte daran, dass Erstattungen/Zahlungen jeweils nur auf schriftlichen
Antrag erfolgen, Auslagen nachgewiesen werden müssen und der Dienstweg einzuhalten ist. Ihre Anträge sollten Sie möglichst bald, spätestens aber vor Ablauf der auf Auslandsumzüge anzuwendenden zweijährigen Ausschlussfrist gestellt haben, andernfalls ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
Ausschlussfrist
Die Ausschlussfrist ist eine absolute Frist, die unabhängig von den Gründen nicht verlängert werden kann. Sie wird auch durch einen Antrag auf Gewährung eines Abschlages auf die zu erwartende Umzugskostenvergütung nicht eingehalten.
Abschlag
Eine Abschlagszahlung kann bei der Abrechnungsstelle formlos beantragt werden. Abschläge können auch auf jeden Bestandteil der Umzugskostenvergütung gezahlt werden.
Keine Umzugskostenvergütung
Bei einer Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort ist die Zusage der UKV grundsätzlich zu erteilen. Die Zusage der UKV kommt jedoch ausnahmsweise (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 a - d BUKG) nicht in Betracht, wenn
- mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu rechnen ist
oder
- der Umzug aus besonderen Gründen nicht durchgeführt werden soll
oder
- die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet)
oder
- der Berechtigte auf die Zusage der UKV unwiderruflich verzichtet und dienstliche Gründe den Umzug nicht erfordern.
Die Zusage der Umzugskostenvergütung soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme erfolgen. Dies ist regelmäßig die Personalverfügung, in der Ihnen der Termin Ihres Dienstantrittes am neuen Dienstort mitgeteilt wird.
Grundsätzlich wird die Zusage mit der Aushändigung der sie beinhaltenden Personalverfügung wirksam.
Trennungsgeld
Sie können nach Zusage der Umzugskostenvergütung Trennungsgeld erhalten. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und weitere Informationen finden Sie in der Rubrik
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Stand 08.01.2019