EU-Meldedienst für Schusswaffen

Wenn Händler Schusswaffen in andere Staaten verbringen, müssen sie dies vorab anzeigen. Dafür gibt es den EU-Meldedienst.

Mit der Novelierung des deutschen Waffengesetzes ist die Aufgabe des EU-Meldedienstes am 06.07.2017 vom BKA auf das BVA übergegangen.

Durch die EU-Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18.06.1991 wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, zentrale Kontaktstellen zu benennen und über diese das Verbringen von Schusswaffen in andere Staaten vorab anzuzeigen, den sogenannten EU-Meldedienst. Dadurch soll der legale Waffenhandel innerhalb der Europäischen Union transparent gemacht werden. Wenn Sie Schusswaffen in andere Länder des Schengen-Raumes verbringen möchten, müssen Sie vorab eine Anzeige vornehmen. Wenden Sie sich dafür an die unten angegebenen Kontaktdaten.

Die EU-Richtlinie wurde mit den §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 4 und 5 WaffG i.V.m. §§ 31, 32 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung umgesetzt. Danach ist das Bundesverwaltungsamt die zentrale deutsche Kontaktstelle für EU-Meldedienste und innerhalb Deutschlands Ansprechpartner für Landeskriminalämter, örtliche Waffenbehörden, Firmen und Privatpersonen.

Verbringung von Waffen und Munition anzeigen

Link zum Onlineantrag

Ansprechpartner

Hotline EU-Meldedienst

Bundesverwaltungsamt
Referat S II 6 - EU-Meldedienst
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-37394
Fax
02289910358-3200
Mail
EU-Meldedienst@bva.bund.de

Zum Kontaktformular

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