EU-Meldedienst für Schusswaffen
Mit der Novelierung des deutschen Waffengesetzes ist die Aufgabe des EU-Meldedienstes am 06.07.2017 vom BKA auf das BVA übergegangen.
Durch die EU-Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18.06.1991 wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, zentrale Kontaktstellen zu benennen und über diese das Verbringen von Schusswaffen in andere Staaten vorab anzuzeigen, den sogenannten EU-Meldedienst. Dadurch soll der legale Waffenhandel innerhalb der Europäischen Union transparent gemacht werden. Wenn Sie Schusswaffen in andere Länder des Schengen-Raumes verbringen möchten, müssen Sie vorab eine Anzeige vornehmen. Wenden Sie sich dafür an die unten angegebenen Kontaktdaten.
Die EU-Richtlinie wurde mit den §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 4 und 5 WaffG i.V.m. §§ 31, 32 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung umgesetzt. Danach ist das Bundesverwaltungsamt die zentrale deutsche Kontaktstelle für EU-Meldedienste und innerhalb Deutschlands Ansprechpartner für Landeskriminalämter, örtliche Waffenbehörden, Firmen und Privatpersonen.
EU-Meldedienst für Schusswaffen
Verbringung von Waffen und Munition anzeigen
Ansprechpartner
![](/SiteGlobals/Frontend/Images/default/Ansprechpartner.png?__blob=normal&v=5)
Hotline EU-Meldedienst
Bundesverwaltungsamt50728 Köln
Deutschland
- Tel
- 022899358-37394
- Fax
- 02289910358-3200
- EU-Meldedienst@bva.bund.de