Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall?
Sobald feststeht, dass Sie nicht zur Arbeit oder Schule gehen können, melden Sie sich telefonisch unter 022899-358-31700 bzw. per E-Mail unter Krankmeldung@bva.bund.de unter Angabe Ihres Namens und Lehrganges am ersten Tag bis 10:00 Uhr krank. Sofern dies während eines Praktikums am Arbeitsplatz vorkommt, melden Sie sich bitte auch zusätzlich beim jeweiligen Ausbilder ab.
Ein Attest benötigen Sie ab dem vierten Krankheitstag, soweit nicht anders vorgeschrieben. Natürlich ist es besser, wenn ihr für jeden Fehltag ein Attest vorlegen könnt.
Häufige Krankmeldungen ohne Attest können eine Attestvorlagepflicht ab dem 1. Tag der Erkrankung zur Folge haben.
Nach überstandener Krankheit müssen Sie sich wieder gesund melden, entweder unter der o.g. Rufnummer oder per Mail!
Die nachfolgende Tabelle gibt eine kurze Übersicht, ab wann Sie ein Attest brauchen:
Erkrankung seit | Wiederaufnahme am | Tage | Attest? |
---|---|---|---|
Montag | Donnerstag | 3 | Nein |
Montag | Freitag | 4 | Ja |
Freitag | Montag | 1 | Nein |
Freitag | Dienstag | 4 | Ja |
Donnerstag | Montag | 2 | Nein |
Mittwoch | Montag | 3 | Nein |
Mittwoch | Dienstag | 6 | Ja |
Das Originalattest senden Sie bitte in einem vorgefertigten Briefumschlag zum Referat SQ 2 ab. Die Umschläge liegen bei der Ausbildungsleitung.
Falls kein vorgefertigter Umschlag vorhanden ist, lautet die Adresse:
Bundesverwaltungsamt
49084 Osnabrück
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Stand 29.12.2021