Der Personalrat

PR / ÖPR = Personalrat / Örtlicher Personalrat

GPR = Gesamtpersonalrat

Der Personalrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten des Bundesverwaltungsamtes. Die Aufgaben des Personalrats sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) geregelt. Alle 4 Jahre wählen die Beamten und Tarifbeschäftigten jeweils ihre eigenen Vertreter.

Der PR ist an den personellen, sozialen, organisatorischen und vielen anderen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt, um die berechtigten Belange aller und/oder einzelner Beschäftigter zu wahren und durchzusetzen. 

Die tägliche Arbeit in der Personalvertretung ist aber auch dadurch bestimmt, dass Beschäftigte Unterstützung in ihren persönlichen Belangen einfordern. So erkundigen sich z. B. Beschäftigte bei der Personalvertretung nach der Richtigkeit der an Sie ausgezahlten Bezüge oder bitten um Unterstützung bzw. Teilnahme bei Personalgesprächen. Auch bei persönlichen Belangen, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsplatz zusammenhängen, wie z.B. dem Umgang mit anderen Behörden oder in Angelegenheiten der Schuldenverwaltung wird der Personalrat angesprochen und leistet gegebenenfalls Hilfestellung. 

Die letzte Wahl  fand  am   11./12.  März  2020  statt.  Die  aktuelle  Amtszeit  dauert  vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2024.

Vorsitzender:

Thomas De Greeff

  • Seit August 2007 im BVA beschäftigt
  • Seit Oktober 2014 ordentliches Mitglied des ÖPR
  • Seit Oktober 2014 freigestelltes PR-Mitglied und
  • Seit September 2018 Vorsitzender des ÖPR Köln

Stellvertreterin:

Martina Lichtsteiner

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Stand 03.01.2023