Die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r

Das Ausbildungsziel besteht in der Vermittlung berufspraktischer Fähigkeiten und Kenntnisse. Die folgenden nach der Ausbildungsverordnung festgelegten Berufsdispositionen verdeutlichen die Lerninhalte und spätere Einsatzgebiete.

  • Der Ausbildungsbetrieb (Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz), Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
  • Informations- und Kommunikationssysteme,
  • Verwaltungsbetriebswirtschaft (z.B. Haushalts- und Rechnungswesen, Beschaffung, betr. Organisation),
  • Personalwesen,
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren,
  • Fallbezogene Rechtsanwendung,
  • Personalwirtschaft und
  • Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebs.

Hierbei lernen die Auszubildenden unter anderem:

  • wie die öffentliche Verwaltung organisiert ist,
  • welchen Zweck und welche Aufgaben sie hat,
  • wie  Posteingänge   nach   der   Geschäftsordnung   bearbeitet   und   den   zuständigen Stellen zugeleitet werden,
  • wie der Haushaltsplan gegliedert ist,
  • welche Tätigkeiten im Kassenwesen ausgeführt werden,
  • wie Rechnungslegungen und -prüfungen organisiert werden,
  • welche Aufgaben das Personalwesen erfüllt, z.B. was bei der Einstellung und beim Ausscheiden von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu beachten ist,
  • wie die Besoldung bzw. Vergütung berechnet wird,
  • wie Reisekosten und Trennungsgeld berechnet werden und
  • welche Möglichkeiten des Datenschutzes der Datensicherung es gibt.

Der rote Faden durch die Ausbildung

Der Ausbildungsberuf ist laut § 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur VfA, staatlich anerkannt. Der Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum/zur VfA legt den Inhalt fest und gliedert sich wie folgt:

Erstes Ausbildungsjahr

  1. In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse:
    • Berufsbildung
    • Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    • Kommunikation und Kooperation zu vermitteln.
  2.  In einem   Zeitraum   von   insgesamt   drei   bis   sechs   Monaten   sind   schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse:
    • Informations- und Kommunikationssysteme
    • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    • Haushaltsrecht fortzuführen.
  3. In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse:
    • Umweltschutz
    • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    • Beschaffung
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    • Informations- und Kommunikationssysteme fortzuführen

Zweites Ausbildungsjahr

  1. In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse:
    • Rechnungswesen
    • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    • Informations- und Kommunikationssysteme und
    • Beschaffung fortzuführen.
  2.  In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse:
    •  Kommunikation und Kooperation
    • Personalwesen
    • Informations- und Kommunikationssysteme fortzuführen
  3. In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse:
    • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    • Umweltschutz
    • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    • Information- und Kommunikationssysteme fortzuführen.

Drittes Ausbildungsjahr

  1. In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse:
    • Betriebliche Organisation
    • Rechnungswesen
    • Umweltschutz
    • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    • Informations- und Kommunikationssysteme
    • Rechnungswesen fortzuführen.
  2. In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die
    Fertigkeiten und Kenntnisse:
    • Personalwirtschaft
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
    • Informations- und Kommunikationssysteme
    • Personalwesen fortzuführen.
  3. In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die
    Fertigkeiten und Kenntnisse:
    • Fallbezogene Rechtsanwendung
    • Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes
    • Informations- und Kommunikationssysteme
    • Kommunikation und Kooperation
    • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren fortzuführen.

Die dreijährige Ausbildung hier im BVA gliedert sich in drei ineinander greifende Abschnitte, Berufsschulunterricht, praktische Ausbildung und Dienstbegleitende Unterweisung. In der Berufsschule werden berufsbezogene und allgemein bildende Inhalte vermittelt. Während der praktischen Ausbildung wird das theoretisch Erlernte praxisnah angewandt.

Ziel der Dienstbegleitenden Unterweisung ist, die in der Berufsschulausbildung und in  der Praxis gewonnenen Kenntnisse, zu vertiefen.

Der konkrete Ausbildungsablauf wird im Ausbildungsplan festgelegt. Dieser wird regelmäßig von der Ausbildungsleitung auf veränderte Bedingungen angepasst und aktualisiert. Er ist daher vorbehaltlich etwaiger Änderungen zu verstehen.

Seminare / Schulungen

Kleinere Seminare und Schulungen finden auch während der Ausbildung statt. Diese bieten eine Hilfe für alle Auszubildenden, wichtige Grundlagen für die Arbeit in einer Behörde zu erlernen.

Zu nennen wären hier als Beispiel die IT-Schulungen. Auch wenn es hier keine Bewertung oder Benotung gibt, geben die Dozenten eine Rückmeldung an die Ausbildungsleitung, wie sich der Kurs verhalten hat und wer positiv, aber auch wer negativ, aufgefallen ist.

Es ist also ratsam, sich durchgehend gut zu benehmen und aufmerksam zu sein. Auch das Wissen, welches Ihnen während der Schulungen/ Seminare vermittelt wird, ist für die Ausbildung besonders wichtig. Wenn der Auszubildende bei kleineren Dingen bereits aus eigener Initiative behilflich sein kann, hinterlässt das bei den Ausbildern/ Ausbilderinnen am Arbeitsplatz gleich einen positiven Eindruck.

Berlin-Seminar

Brandenburger Tor

Das Berlin-Seminar findet nach der Zwischenprüfung statt. Die An- und Abreise erfolgt mit dem Bus oder mit dem Zug. Während des Aufenthalts in Berlin werden z.B. eine Stadtrundfahrt, ein Besuch des Bundesrates und Bundestages sowie des Kanzleramtes durchgeführt.

Natürlich gehört von der Reise auch ein ausführlicher Bericht in das Berichtsheft.