Ausbildungsnachweise ganz praktisch

Die Ausbildungsnachweise dienen dazu, die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung zu reflektieren. Sie dokumentieren Ihre Ausbildung und machen den zeitlichen und sachlichen Ablauf nachvollziehbar und nachweisbar.

Fachbegriffe sollten verwendet und erläutert werden und auch die Beschreibung von Fehlern und wie man sie vermeiden kann, gehört in das Berichtsheft.

Im BVA muss das Berichtsheft digital geführt und ausgedruckt werden. Die Abgabetermine befinden sich im Berichtsheft. Der Bericht im Praktikum ist wochenweise zu führen und dem Ausbilder am Arbeitsplatz vorzulegen.

Nach der Durchsicht und eventuellen Korrekturen durch den Ausbilder am Ausbildungsplatz müssen Sie das Berichtsheft per Hauspost an die Ausbildungsleitung versenden oder persönlich vorbeibringen. Das komplette Berichtsheft sollte wenn möglich immer am Arbeitsplatz zu finden sein, um gegebenenfalls Arbeitsabläufe noch einmal nachzuvollziehen. Es stellt eine Hilfe bei der täglichen Arbeit im Büro während der Ausbildung dar.

Gesetzliche Vorgaben
  • Zulassungsvoraussetzung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG in Verbindung mit § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG
  • Pflicht zum Führen der Ausbildungsnachweise durch die Auszubildenden gemäß § 13 BBiG
  • Pflicht zum Anhalten und Durchsicht durch die Ausbildenden gemäß § 14 BBiG (Unterschrift= Bestätigung)
Hinweis zum Führen:
  • Zwingende Angaben auf jeder Seite: Name, Vorname, Berichtszeitraum, Ausbildungsjahr, Ausbildungsnachweis-Nummer, Einsatzort
  • Chronologische Gliederung (bspw. Verwendung eines Deckblatts)
  • Wöchentliche Berichtsführung
  • Angabe von Abwesenheiten
  • Darstellung der tatsächlich durchgeführten Aufgaben sowie Unterweisungen Berufsschulinhalte, sonstige Schulungen
Sprachliche Form

Sie müssen Ihre Tätigkeiten und Lernergebnisse in ganzen Sätzen formulieren.

Das gehört nicht in Ihrem Ausbildungsnachweis

  • Ihr Dienstbeginn und Dienstende, Pausenzeiten
  • Gänge innerhalb des Hauses, sofern sie nicht Bestandteil einer Tätigkeit sind
  • Zu detaillierte Beschreibungen Ihrer Tätigkeit: Pro Woche ca. 1 bis 1,5 Seiten sind ausreichend.
Wann schreiben Sie den Ausbildungsnachweis?

Schreiben Sie den Nachweis am Ende jeder Woche. Sie dürfen den Ausbildungs­nachweis während Ihrer Arbeitszeit schreiben.

Zu beachten bei Unterrichtszeiten (Berufsschule, Dienstbegleitete Unterweisung, sonstige Schulungen)

  • Sprachliche Form: Es genügt eine stichwortartige Auflistung der Unterrichtsfächer mit den konkreten Themen.
  • Inhalt: Nennen Sie zu den Unterrichtsfächern auch die Klausurtermine und ggf. einen Unterrichtsausfall.
  • Führung: Auch hier bitte ich um eine wöchentliche Führung
Was ist nicht zulässig?
  • Screenshots als Ersatz für die Tätigkeitsbeschreibung (Screenshots zusätzlich zum Text sind erlaubt)
  • Nutzung von Klarsichtfolien
  • Alleinige Angabe von Unterrichtsfächern und –zeiten (z.B. Stundenplan)
  • Keine Kopien von Lehrplänen/Ausbildungsordnungen oder keine Kopien anderer Auszubildenden
  • Bloße Angaben wie Selbststudium oder Heimlernphase/ Home Office
Der Ausbildungsnachweis ist geschrieben – wie geht es danach weiter?
Korrekturlesen

Wenn Sie Ihren Text fertig geschrieben haben, müssen Sie Korrektur lesen. Führen Sie zunächst die Rechtschreibprüfung in Word durch.

Achtung: Word findet nicht alle Fehler! Lesen Sie Ihren Text noch einmal sorgfältig durch. Laut lesen hilft!

Achten Sie dabei auch auf einen korrekten Satzbau und die Einhaltung der Kommaregeln.

Prüfung durch die ausbildende Fachkraft

Legen Sie den Nachweis Ihrer Ausbilderin oder Ihrem Ausbilder am Arbeitsplatz vor. Sie oder er muss überprüfen, ob der Ausbildungsnachweis vollständig ist und ob die Ausbildung am Arbeitsplatz so stattgefunden hat, wie Sie es beschrieben haben.

Mit der Unterschrift bestätigt er oder sie die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Abgabe bei der Ausbildungsleitung

Legen Sie Ihren Ausbildungsnachweis nach dem Praxisabschnitt der Ausbildungsleitung vor. Abgabetermine werden durch die Ausbildungsleitung mitgeteilt. Durch Unterschreiben bestätigt die Ausbildungsleitung, dass Ihr Ausbildungsnachweis vorgelegen hat und überprüft wurde. Danach erhalten Sie ihn zurück.

Sammeln der unterschriebenen Ausbildungsnachweise

Heften Sie die unterschriebenen Nachweise chronologisch in einem Ordner ab. Die Unterlagen haben Beweiskraft für die Vollständigkeit Ihrer Ausbildung.

Achtung!

Wichtig ist, dass die von Ihnen am PC erstellten Nachweise (ohne Unterschriften) gespeichert werden, da diese zum Ende Ihrer Ausbildung der Ausbildungsleitung zusätzlich per Mail zuzusenden sind. Die Berichte sind in einer PDF-Datei zusammengefasst auf Ihrem persönlichen Laufwerk Ihres PCs am Arbeitsplatz zu hinterlegen. Wichtig! Bitte legen Sie sich auf Ihrem privaten PC noch eine Sicherheitskopie an. Ich empfehle Ihnen zusätzlich die Datei auf einem USB-Stick abzuspeichern.  Ca. drei Monate vor Ihren Abschlussprüfungen wird Ihnen dann noch ein genauer Termin für die Zusendung Ihrer Berichte und der damit verbundenen weiteren Vorgehensweise mitgeteilt.

Nur mit einem vollständigen und ordentlich geführten Berichtsheft wird man zur Zwischen- und Abschlussprüfung zugelassen und es gehört zu den Pflichten eines Auszubildenden, das Berichtsheft zu führen!

Oft gefragt …
Was schreibe ich, wenn sich meine Tätigkeiten wiederholen?

Nennen Sie Ihre Tätigkeiten und verweisen Sie auf den Ausbildungsnachweis, in dem diese Tätigkeiten beschrieben wurden.

Soll ich die Dateien meiner Ausbildungsnachweise speichern?

Auf jeden Fall! Es kann immer einmal vorkommen, dass Sie einen Ausbildungsnachweis nochmals erstellen oder korrigieren müssen. Außerdem müssen Sie Ihr Berichtsheft für die Zulassung zur Abschlussprüfung digital vorlegen, siehe oben.

Darf ich die Inhalte des Ausbildungsnachweises von anderen Auszubildenden kopieren?

Nein. Ausnahme: Inhalte eines gemeinsamen Unterrichtsblocks dürfen kopiert werden.

Downloads

Sie haben weitere Fragen?

Ich helfe gerne weiter:

Frau Hanane Sakali

Z I 1 - Ausbildungsleitung