Anerkennung ausländischer Orden

Herausragende Persönlichkeiten, insbesondere aus den Bereichen Politik, Wissenschaft und Kultur werden vielfach durch ausländische Staaten geehrt.

Ausländische Orden und Ehrenzeichen dürfen von deutschen Staatsangehörigen nur mit Zustimmung des Bundespräsidenten angenommen und getragen werden. Dies gilt auch für Angehörige der Bundeswehr.

Was ist unsere Aufgabe?

Das Bundesverwaltungsamt unterstützt das Bundespräsidialamt bei der Vorbereitung der Entscheidung des Bundespräsidenten und erteilt in Abstimmung mit dem Bundespräsidialamt die Tragegenehmigung.

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte richten Sie in diesem Fall eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an Auslandsorden@bva.bund.de.

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Stand 16.08.2018