Aufenthaltsfeststellungsliste

Aufenthaltsfeststellungsliste gem. §§ 24 b WehrpflichtG, 78 SoldG

Seit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 zum 1. Juli 2011 und der damit verbundenen Aussetzung der Wehrpflicht werden keine Einträge in der Datenbank (Liste) mehr vorgenommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 die verpflichtende Musterung und auch die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst mit und ohne anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst im Frieden ausgesetzt und ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt wurde.

In Reservistenangelegenheiten gilt grundsätzlich ebenfalls das Freiwilligkeitsprinzip.

Wegen der allgemeinen Freiwilligkeit von Wehrdienst(en) wird die Datenbank (Liste) faktisch nicht mehr benötigt.

Allerdings gibt es nach wie vor die gesetzlich nicht geänderte Dienstleistungsüberwachung, in deren gesetzlichem Kontext auch das Aufenthaltsfeststellungsverfahren steht.

Deshalb wird das Verfahren vorgehalten. Die Datenbank wird jedoch derzeit nicht weiter befüllt.

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Stand 14.03.2018