Ausländervereinsregister

Migrantenorganisationen und ausländische Vereinigungen unterliegen einer gesonderten Meldepflicht. Sie werden vom Bundesverwaltungsamt im sogenannten Ausländervereinsregister geführt.

Auf der Grundlage des Vereinsgesetzes dient das Register für Drittstaaten-Ausländervereine unter anderem dem Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden über Ausländervereine und ausländische Vereinigungen, die möglicherweise Verbotsgründe aus Art. 9 Abs. 2 GG sowie die spezifischen Verbotsgründe aus § 14 Abs. 2 Vereinsgesetz erfüllen können.

Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zu der präventiven Gefahrenabwehr. Überregionale Sicherheitsbehörden können erste Ermittlungsansätze zu potentiell gefährlichen Vereinen und Vereinigungen gewinnen.

Hotline Ausländervereinsregister

Hotline Ausländervereinsregister

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-24010
Fax
02289910358-26262
Mail
azr-auskunft@bva.bund.de

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