BAföG
Haben Sie während Ihres Studiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten?
In diesem Fall müssen Sie 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer (FHD) Ihres Studiums mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen.
Wurden Sie für mehrere Studiengänge (z. B. Bachelor und Master) gefördert?
Dann beginnt die Rückzahlungsverpflichtung bereits 5 Jahre nach dem Ende der FHD des zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts. Die zurückgeführten Gelder verwenden wir zur Förderung der nächsten Generation von Studierenden.
Wir verwalten Ihr Darlehen durch elektronische/ papierlose Aktenführung. Sie können alle Fragen und Anträge schnell und bequem über das Internetportal BAföG-online stellen. Das Leistungsangebot von BAföG-online und weitere Informationen zur Darlehensabwicklung, zum Zahlungsaufschub usw. finden Sie unter dem Service "BAföG".
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Stand 14.03.2018