Beihilfe
Beihilfe wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Welche Aufwendungen beihilfefähig sind, richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
Sie möchten hierzu gerne nähere Informationen haben und erfahren, welche Leistungen Ihnen und Ihren Familienangehörigen zustehen? Alle Informationen finden Sie unter dem Service "Beihilfe".
Sie suchen die Gutachterliste? Diese finden Sie hier.