Einbürgerung

Bei der Einbürgerung, die entweder gemäß Rechtsanspruch oder im Ermessenswege vollzogen werden kann, erfolgt eine Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Hoheitsakt. Das Bundesverwaltungsamt führt noch immer zahlreiche Anspruchseinbürgerungen im Rahmen staatsangehörigkeitsrechtlicher Wiedergutmachung von nationalsozialistischem Unrechts durch.

Mit einer Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Hoheitsakt verliehen. Die Einbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

Gewöhnlich werden nur Personen eingebürgert, die schon längere Zeit in Deutschland wohnen. Ermessenseinbürgerungen von Personen, die im Ausland wohnen, sind sehr selten und setzen ein besonderes staatliches Interesse voraus.

Ausnahmen sind die Anspruchseinbürgerungen, die zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durchgeführt werden.

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Wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, erklären Sie den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite "Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit".

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