Europäischer Sozialfonds (Prüfstelle)
Im Auftrag der Europäischen Union
Seit 1957 stellt die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten in Form des Europäischen Sozialfonds finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen der EU-Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, des Alters oder der Herkunft auszugleichen.
Um sicherzustellen, dass die Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern stets im Einklang mit geltendem Recht steht, hat die Europäische Union jeden Mitgliedstaat dazu verpflichtet, eine unabhängige Prüfbehörde einzurichten.
Die Prüfbehörde auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieses hat wiederum das BVA beauftragt, Prüfungen und Kontrollen durchzuführen.
Als Prüfstelle kontrolliert das BVA die rechtmäßige Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln. Ziel der Prüftätigkeit ist, eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung der Bewilligungsbehörden und damit das Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems in Deutschland zu sichern.
Der Zufall entscheidet
In der Förderperiode von 2014 bis 2020 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro. Damit wird in verschiedenen zielgruppenspezifischen Förderprogrammen eine Vielzahl von Projekten unterstützt.
Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig, d. h. anhand einzelner Vorhaben. Dies sind sogenannte Vorhabenprüfungen gem. Art. 127 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VO (EU) 1303/2013 i. V. m. Art. 27 und 28 VO (EU) Nr. 480/2014. Die Prüfbehörde ermittelt die zu prüfenden Vorhaben nach dem Zufallsprinzip und übermittelt das Ergebnis der Stichprobenziehung an die Prüfstellen.
Zusätzlich zu einzelnen Projekten überprüft die Prüfstelle auch das Verwaltungssystem selbst. In sogenannten Systemprüfungen gem. Art. 127 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VO (EU) 1303/2013 analysiert sie die Institutionen und die Geschäftsprozesse eines Förderprogramms auf allen beteiligten Ebenen.
In ganz Deutschland im Einsatz
Der Arbeitsalltag der Beschäftigten der Prüfstelle besteht jedoch nicht nur aus der Prüfung von Zuwendungsakten am Schreibtisch. Sie sind in ganz Deutschland unterwegs und bei den Zuwendungsempfängern, wie z. B. Verbänden, Vereinen und Instituten, vor Ort. Erst durch die Vor-Ort-Prüfung bei den Projektträgern können sich die Prüferinnen und Prüfer davon überzeugen, dass die Fördermittel tatsächlich zweckentsprechend verwendet werden. Die Ergebnisse jeder Prüfung werden in einem Bericht festgehalten.
Aufgabe mit erheblicher finanzieller Bedeutung
Die Feststellungen der Prüferinnen und Prüfer können sowohl auf Projektebene als auch auf Bundesebene sowie auf EU-Ebene erhebliche finanzielle Auswirkungen entfalten.
Hat ein Zuwendungsempfänger Fördermittel zu Unrecht ausgegeben, ist es Aufgabe der zuständigen Bewilligungsbehörde, diese zurückzufordern.
Die Europäische Union erhält von der Prüfbehörde jedes Jahr einen Kontrollbericht.
Dieser enthält unter anderem eine Beschreibung der wichtigsten Ergebnisse sowie die Schlussfolgerungen, die aus den Prüfungen für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und ihre Funktionsweise gezogen wurden. Wenn die Gesamtfehlerquote einen gewissen Grenzwert überschreitet, kann die Europäische Union gegenüber Deutschland einen Zahlungsstopp für sämtliche Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds aussprechen.
Vielseitige Rechtskenntnisse gefragt
Die Prüferinnen und Prüfer wenden eine Vielzahl von internationalen und nationalen Vorschriften an. Sie orientieren sich an hohen fachlichen Standards und aktualisieren und erweitern stetig ihre Fachkenntnisse. Neben den einschlägigen EU-Verordnungen werden Vorschriften aus den verschiedenen Gebieten des öffentlichen Rechts, wie Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, Vergaberecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Reisekostenrecht oder Tarifrecht, herangezogen.
Noch Fragen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
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Stand 14.11.2018