EU-Twinning-Projekte

EU-Twinning-Projekte sind länderübergreifende Partnerschaftsprojekte, die auf Initiative der Europäischen Kommission im Jahr 1998 geschaffen wurden, um künftige Mitgliedstaaten an die Europäische Union (EU) heranzuführen und sie bei ihren Vorbereitungen auf einen bevorstehenden EU-Beitritt zu unterstützen. Seit dem Jahr 2002 wird das Twinning-Konzept jedoch auch in Ländern ohne Beitrittsperspektive genutzt und hat sich somit zu einem Instrument des Institutionenaufbaus (engl. "Institution Building") weiterentwickelt.

Im Rahmen der EU-Förderprogramme ENI (Europäisches Nachbarschaftsinstrument) und IPA II (Instrument für Heranführungshilfe) werden die förderungsfähigen Länder bei der tiefgreifenden Umgestaltung ihrer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen unterstützt. Hierbei gilt es, diese Länder beim Institutionenaufbau, bei Investitionen zur Verbesserung der ordnungspolitischen Infrastruktur und bei der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu betreuen.

Dies erfolgt durch Finanzierung von technischer Hilfe sowie durch die oben genannten EU-Twinning-Projekte: Während eines solchen Projekts geht eine Behörde aus einem EU-Mitgliedstaat eine Partnerschaft mit einer Behörde (engl. "Twin") des förderfähigen Landes ein, um dieser bei der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften der EU (engl. "EU's 'acquis'") durch eine gezielte öffentliche Verwaltungszusammenarbeit zu helfen.

Im Dezember 2004 wurde dem BVA vom Bundesministerium des Innern (BMI) erstmals die Aufgabe übertragen, sich um EU-Twinning-Projekte im Bereich der "allgemeinen klassischen Verwaltung" zu bewerben und diese durchzuführen. Im September 2015 wurde die Aufgabenübertragung durch die neue Fachaufsicht im BMI aktualisiert. Das BVA ist nun insbesondere für die Durchführung von Twinning-Projekten im Projektbereich der Korruptionsprävention verantwortlich. Darüber hinaus sind auch weiterhin Twinning-Projekte im Bereich der Verwaltungsorganisation und -modernisierung sowie in Fragen des öffentlichen Dienstes, wie zum Beispiel Personalverwaltung, Datenschutz und Bürgerbeteiligung, möglich.

Wie wird das BVA tätig?

Ausschreibung:

Twinning-Projekte werden von den förderungsfähigen Ländern über die Europäische Kommission in den Mitgliedstaaten der EU ausgeschrieben. In Deutschland werden diese Ausschreibungen von dem zentralen deutschen Ansprechpartner für Twinning-Projekte, dem sogenannten "National Contact Point" (NCP) im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) an die thematisch zuständigen Bundesministerien weitergeleitet. Im Fall des Bundesverwaltungsamtes ist dies das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Dort werden die vom NCP vermittelten Ausschreibungen erneut gesichtet und bei politischem Interesse wird eine nachgeordnete Behörde wie das BVA beauftragt, sich auf das Projekt zu bewerben und dieses nach erfolgtem Zuschlag durchzuführen.

Bewerbung und Auswahlverfahren:

Für eine Projektbewerbung ist zunächst ein schriftliches Projektangebot, das so genannte "Proposal" zu erstellen und beim ausschreibenden Land einzureichen.

Alle Länder, die ein schriftliches Angebot eingereicht haben, werden zu einer Präsentation des Projektangebots eingeladen. An diesen Präsentationen sollen mindestens die künftigen "Hauptakteure" eines Projektes, das heißt die Projektleiterin/der Projektleiter sowie die Langzeitberaterin/der Langzeitberater teilnehmen. Üblich ist es jedoch, dort bereits auch das gesamte Kernteam des Projektes vorzustellen.

Auf der Grundlage des eingereichten Proposals und der ergänzenden Präsentation trifft das ausschreibende Land die Entscheidung über den Projektzuschlag. Über die Auswahlentscheidung werden die Bewerberländer von der Europäischen Kommission informiert. Die Behörde, die das Projekt für sich gewinnen konnte, hat mit erfolgtem Zuschlag maximal drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der ausländischen Partnerbehörde eine Projektkonzeption für die ersten sechs Monate der Projektdurchführung zu erstellen und in einem Twinning-Vertrag verbindlich festzulegen.

Projektdurchführung:

Nach Vertragsschluss beginnt die eigentliche Projektdurchführung. Dabei übernimmt das BVA die Projektleitung mit allen damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Diese umfassen zunächst die administrative und finanzielle Abwicklung des Projekts gemäß den umfangreichen Vorschriften der EU. Darüber hinaus ist die Projektleitung des BVA gegenüber der EU für das Erreichen der im Twinning-Vertrag vereinbarten Projektziele insgesamt verantwortlich.

Detailliertere Informationen über Abläufe, Verfahrensweisen und zu beachtende Vorschriften bei der Durchführung von Twinning-Projekten können dem Twinning-Handbuch der EU entnommen werden.

Informationen zu den Twinning-Projekten mit BVA-Beteiligung finden Sie hier:

Weitere Informationen zum Twinning-Programm der EU finden Sie hier:

Ihr Kontakt

EU-Twinning-Projekte

Herr Dieter Miebach

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-44637
Mail
Twinning@bva.bund.de

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Stand 08.04.2022